unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht? - Ausländischer Wohnsitz mit Inländischem Einkommen - Steuerklasse für Verheiratete DE/EU

  • Hallo,


    nach dem Motto „Einfach kann ja jeder“ versuche ich gerade meine etwas anspruchsvollere Steuersituation in WiSo zu erfassen, habe aber noch mehrere Unklarheiten und hoffe, dass mir hier die/der eine oder andere Fachkundige helfen und mich beraten kann.

    Vielen Dank schon vorab an alle, die sich durch meinen "Fall" durchquälen und mir hoffentlich ein paar Antworten auf meine Fragen geben können.

    Die Fakten:

    1) Ich

    • bin deutscher Staatsangehöriger,
    • war ununterbrochen von 1978 bis zum 30.09.2022 Landesbeamter in Berlin und habe daher aus Berlin Beamtenbesoldung erhalten und
    • Steuern in Berlin gezahlt.
    • Seit dem 01.10.2022 beziehe ich aus Berlin Pension (Ruhegehalt),
    • Zusätzlich habe im Jahr 2022 aus einer genehmigten Nebentätigkeit im Ausland (Tschechische Republik) ein geringfügiges Einkommen (ca. 1.250,- EUR) erhalten


    2) Im Mai 2022 haben meine Ehefrau und ich in der Tschechische Republik geheiratet.


    3) Meine Ehefrau

    • ist tschechische Staatsangehörige
    • ist schon immer und ununterbrochen in Tschechien berufstätig und
    • hat in Tschechien Einkünfte als Arbeitnehmerin erzielt (in 2022 ca. 19.000 EUR)
    • Ihre Einkünfte werden in Tschechien versteuert.
    • In Deutschland ist meine Ehefrau nicht berufstätig und hat im Inland auch keine Einkünfte.


    4) Wohnort

    • Für mich: Doppelte Haushaltsführung.
    • Unser Hauptwohnsitz, Lebensmittelpunkt ist – nachweislich - bereits seit 2020 – also das gesamte Jahr 2022 - gemeinsam in Prag, Tschechische Republik.
    • Wir haben einen weiteren Wohnsitz in Berlin (Inland) – meine bisherige Berliner Wohnung - , die ich vom 01.01.2022 bis zum 30.09.2022 ausschließlich aus beruflichen Gründen genutzt habe,
    • seit dem 01.10.2022 nutzen wir diese Wohnung gelegentlich privat


    5) Steuerklasse haben wir seit der Eheschließung III/V gewählt.


    Meine Fragen:

    A) Welche Veranlagung (einzeln / zusammen) sollten wir wählen?

    B) Muss ich eine Einzelveranlagung wählen?

    C) Gilt für uns oder für mich (auf Antrag) die unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht ?

    1. Oder haben wir durch das ausländische Einkommen meiner Ehefrau bereits eine Einkommens-„Grenze“ überschritten?

    D) Wenn wir die Einzelveranlagung wählen müssen, Wie wirkt sich das dann auf unsere Steuerklasse III/V aus?

    E) Können wir überhaupt zusammen veranlagt werden?

    F) Meine LohnSteuerbelege enthalten die offizielle Anschrift in Berlin. Wenn ich die Tschechische Anschrift eingebe, weist mich WiSo darauf hin, dass

    1. ich die Belege beim Finanzamt offiziell ändern lassen muss.
    2. Dass im Eingabeformular Persönliches > Wohnsitz die Angaben zu meiner Frau gelöscht werden würden
    3. Kann die Änderung des Wohnsitzes auch gleichzeitig mit der Abgabe der Steuererklärung erfolgen?

    G) Muss ich wirklich das Einkommen, dass meine Ehefrau in Tschechien bezieht und dort versteuert, tatsächlich im WiSo eintragen? ... und wenn ja, warum?



    Vielen Dank

    Jörg

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

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    Bei schwierigen steuerlichen Sachverhalten ist oft auch der Besuch eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe sinnvoll.