Kleinunternehmen & Reverse-Charge-Verfahren

  • Hallo,


    ich bin Kleinunternehmer und hatte Ausgaben für Werbung über Google-Ads. Google wendet hier das Reverse-Charge-Verfahren an, überträgt die Steuerschuld also an mich. Ich habe also den Netto Betrag an Google gezahlt und muss die 19% UST selber ausweisen. Da ich aber das ganze Jahr als Kleinunternehmer keine UST ausgewiesen habe, frage ich mich, wie ich das nun im Beleg in der EÜR angeben soll. Ich nehme an, ich bin nicht der erste Kleinunternehmer mit Werbung bei Google, konnte die Lösung aber noch nicht finden.


    Schon einmal vielen Dank & LG,

    Andy

  • Du buchst den Nettobetrag und die 19% Umsatzsteuer - es gibt hierfür gesonderte Konten und es gibt auch einen Mehrwertsteuersatz hierfür. Nur Vorsteuer darfst du als Kleinunternehmer nicht ziehen! Die Kleinunternehmerregelung gilt doch nur für Umsätze innerhalb Deutschlands, die EU-Regelung ist hiervon nicht betroffen.