Rücklagennachzahlung für Vorjahr wird in der "Rücklagenentwicklung" Eigentümer nicht "zugewiesen"

  • Moin zusammen,


    im Abrechnungsjahr 2021 war ein Eigentümer rückständig mit einem Teilbetrag einer Sonderumlage. Diesen Rückstand (5245,36€) hat er in 2022 in 4 Teilzahlungen beglichen.

    Die 4 Teilzahlungen sind über "Offene Posten" als Rücklagennachzahlung verbucht worden und am Ende 2022 ist die entsprechende Summe mit dem Rücklagen Assistent auf das Sonderumlagen-Konto gebucht worden.

    In der Rücklagenentwicklung wird der Betrag zwar als Zuführung aufgeführt, jedoch unter "Aufteilung der Zuführungen" nicht dem Eigentümer (und auch keinem anderen) zugwiesen.


    Die Forderung ist für 2022 auch als "Forderung aus Altjahren" bei der Kostenverteilung der Rücklagen von mir eingetragen worden.

    Das führt dazu, dass eine etwas komische / bzw. imho eine verwirrende Darstellung der Forderung in der Rücklagenentwicklung existiert.



    Im Vermögenbericht für 2022 wird der Betrag ebenfalls als Forderung aufgeführt, was ich als falsch empfinde, da diese Forderung im Jahr beglichen wurde, also mit Abschluss des Jahres 2022 bedient ist.


  • Hallo,


    leider hatte ich einen solchen Fall noch nicht. Es klingt zunächst so, dass du alles soweit richtig gemacht hast, vor allen Dingen über den "ösigen" Rücklagenassistenten gebucht zu haben. Den einzigen Unterschied, den ich gemacht hätte, wäre jede Teilzahlung zu verbuchen, aber das macht im Ergebnis vermutlich nichts.


    War der Gültigkeitszeitraum richtig eingestellt?

    Was sagt denn die Abrechnungsübersicht für den Eigentümer aus? Dort müsste der Betrag zu sehen sein.


    Mehr fällt mir gerade nicht ein.