Hallo,
nach dem Abschicken der Einkommensteuererklärung, darf, soll, muss das Finanzamt diese bearbeitet haben, entweder abschließend oder zumindest soweit, dass das Finanzamt sich mit dem Einreicher zwecks Klärung, Anforderung Unterlagen ... in Verbindung setzt?
Nach wie vielen Wochen des Einreichens darf man mal ganz höflich beim Finanzamt bzgl. Nachfrage Bearbeitungsstand nachhaken?
Gibt es da irgendwelche Fristen (in Hessen)?
Dankeschön.
LG