Überbrückungshilfe 3 Rückzahlung

  • Hallo Zusammen,

    Da die Rückzahlung der Überbrückungshilfen nun ansteht, benötigt mein Steuerberater entsprechende Unterlagen,

    die ich vorbereiten soll und ihm zusenden soll

    Meine Frage nun welche Auswertungen er benötigt, Datev Schnittstelle habe ich

    Vielen Dank im Voraus

  • hatte mir eine mail geschickt mit Bilanzen und Irgendwelche Listen die ich bereitstellen soll

    bin mir aber nicht sicher was ich auswerten soll

    StB ist erstmal 3 Wochen In Urlaub, Möchte vorab soviel Vorbereiten wie möglich

  • Du weißt doch, welche Angaben im Antrag auf Überbrückungshilfe 3 gemacht wurden und dort - wo noch geschätzt wurde, benötigt er nun die Nachweise (also nicht nur Bilanz, BWA etc). Sondern pro Position auch die Belege, denn der StB muss prüfen, in welchem Monat diese exakt anzusetzen sind. Dies gilt für den Umsatz und die entsprechenden Aufwendungen.


    Ist ein Haufen Unterlagen - und der StB benötigt mehrere Tage, um das alles aufzubereiten.

    Grundlage ist (nach unserem StB) die gesamte Buchungsliste (kannst du per Datev senden, für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021). Dann deine Kontenliste, damit die Zuordnung zu den Positionen in der Schlussabrechnung (Paket 1) erfolgen kann. Darüber hinaus kann es sein, dass er noch Einzelnachweise angefordert hat.

  • Hallo danke für die Antwort,

    bei mir wurde nichts geschätzt, ist alles so geblieben wie im Antrag angegeben

    aber BWA und Bilanz kann ich doch in Mein Büro nicht erstellen

  • Dann hat aber der Berater die Bilanz doch vorliegen oder meint er möglicherweise die noch fehlenden Buchungen? Das muss doch aus dem Schreiben hervorgehen! Ich kann doch nur aus meiner Erfahrung "aus der Kristallkugel" heraus auf mögliche Unterlagen hinweisen.

    Auf alle Fälle musst du ihm den Datev-Export der Buchungen senden und höchstwahrscheinlich die dazugehörigen Unterlagen.

  • Eigentlich müsste er alle Unterlagen schon von der Antragsstellung her haben, jetzt will er eine BWA von 2019 und 2020,

    kann Ihm nur eine EüR anbieten, die seiner Meinung nach nicht ausreiche.

    Habe ihm alle Auswertungen die man mit Mein Büro machen kann als xls Dateien geschickt, wie schon bei der Antragstellung, aber irgendwie akzeptiert er diese heute nicht

    Habe mittlerweile den Eindruck das er kein Interesse hat meine Schlussabrechnung durchzuführen

  • Ich glaube nicht, dass das hier weiterhilft Michael1972


    rz1907 das muss er aber! Die BWA müsste er doch aus seinem System ziehen können - es ist zwar nicht besonders schön, dass man in MeinBüro keine BWA ziehen kann (ist eines der Essentials für eine Finanzplanung), aber die EÜR mit Kontennachweis muss er akzeptieren. Er konnte mit deinen Nachweisen den Antrag stellen, dann weiß er, was du liefern kannst und was nicht. Die Schlussabrechnung ist sehr zeitintensiv inzwischen und viele Berater wissen nicht mehr, wo sie anfangen und wo aufhören sollen. Die Frist ist schon verlängert worden - da muss er durch.

    Unser Berater hat übrigens seit über einem Jahr keinen Urlaub mehr gemacht, gerade weil die Arbeit sich nicht von selbst erledigt. Unser Berater hat keine BWA verlangt - ihm reichte der DATEV-Export der Buchungen. Relevant sind a) die Umsätze, um zu prüfen, ob die Antragsvoraussetzungen vorliegen. Wenn sich hier gegenüber dem Antrag nichts geändert hat, ist das schnell gemacht.

    Schwieriger wird es mit den Betriebsausgaben - hier wurden die FAQ teilweise geändert und die Zuordnung muss daher teilweise neu erfolgen (z.B. Investitionen in Hygienemaßnahmen). Aber es gibt genügend Hilfsprogramme (und in Datev kann man sogar aus dem Rechnungswesen die meisten Informationen ziehen), um die reine manuelle Arbeit zu verringern. Den Prüfaufwand muss er so oder so machen - er bestätigt, dass er sich gewissenhaft von der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen überzeugt hat.

  • Vielen Dank für de Link, michael1972, besonders der Leitfaden, wenn ich das richtig verstanden habe verlangt er von mir Unterlagen

    die man bei Förderungen von Millionenbeträgen einreichen muss, bei mir reden wir von 25000 Euro, zumal bei der

    Antragsstellung ohne Schätzungen gearbeitet wurde


    Neuling50, vielen Dank auch für deine Ausführungen, wie gesagt, eigentlich hat er alle Daten von der Antragsstellung her, auf meine Antwort

    ihm die Daten, wie bei der Antragsstellung zu übermitteln, meinte er er brauche detailliertere Angaben, hätte jetzt drei Wochen Zeit um alles

    vorzubereiten, aber ehrlich gesagt stehe ich auf dem Schlauch, mehr als Mein Büro hergibt kann ich ihm nicht bieten

  • Dann muss er doch spezifiziert haben, was er mit "detailliertere" Angaben meint! Ich kann nicht prüfen, ob eine BWA erstellt werden kann, da nur noch Lesemodus seit einigen Jahren, aber der DATEV-Export mit allen Buchungen einzeln aufgeführt ist wesentlich aussagekräftiger als eine BWA! Du kannst ihm auch alle Belege als Pdf in sein Postfach "schmeißen", wenn ihm der Datev-Export nicht ausreicht. Unsere hat für Paket 1 (eingereicht) und Paket 2 (in Arbeit) den Datev-Export, eine Kontenliste mit Zuordnungen zur Bilanz und GuV und - auf Anforderung bei speziellen Sachverhalten - die Belege als Pdf erhalten.

    Wenn du dir viel Arbeit machen willst, mache eine Aufstellung aller erhaltenen Rechnungen mit Leistungsdatum, Rechnungseingangsdatum und Zahldatum und Konto.