Privatverkauf in Steuererklärung eintragen - wo und wie?

  • Guten Tag,

    Ich habe eine Frage auf die ich keine Lösung finden kann.


    Die Situation ist folgende:

    Ich war Selbständig und die Firma wurde Mitte des Jahres abgemeldet. Danach wurden viele Betriebsgegenstände/Geräte/Materiale, die übrich geblieben sind, als Privat verkauft da die Firma nicht mehr

    existierte. Nun ist die Frage wo und wie trage ich diese Einkünfte in der Steuererklärung ein die ich erhalten habe, damit alles korrekt ist?


    Muss ich in diesem Fall MwSt bezahlen, wenn der Verkauf nach der Abmeldung der Firma passiert ist?


    Vielen Dank im Voraus!


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich war Selbständig und die Firma wurde Mitte des Jahres abgemeldet. Danach wurden viele Betriebsgegenstände/Geräte/Materiale, die übrich geblieben sind, als Privat verkauft da die Firma nicht mehr

    Und wie wurden diese Gegenstände bei der Betriebsaufgabe einkommen- und umsatzsteuerlich behandelt?


    Ich glaube, Du solltest dringendst einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufsuchen.

  • Danke für die Rückmeldung miwe4

    Es geht um Selbsständig / Einzelunternehmen mit nicht Hohen Einkommen. Vor der Abmeldung habe ich die Restgegenstände and mich verkauft und eine Rechnung an mich erstellt. Deswegen ist jetzt die Frage

    wo kann ich sie als Privatverkauf eintragen (weil danach ich sie weiterverkauft habe) und ich denke dass ich trotzdem sie in der Steuererklärung eintragen muss weil sie für mich Einkommen sind um alles mit FA in Ordnung zu sein.


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Vor der Abmeldung habe ich die Restgegenstände and mich verkauft und eine Rechnung an mich erstellt.

    Du kannst als Einzelunternehmer nichts (mit Rechnung) an Dich selber verkaufen.


    Du solltest einmal zur Betriebsaufgabe mit Aufgabebilanz und Ermittlung eines möglichen Übergangsgewinns sowie etwaigen Privatentnahmen zum Teilwert etc. nachlesen.


    Wie gesagt:

    Ich glaube, Du solltest dringendst einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufsuchen.