Liebe Forumsmitglieder!
Ich bin wissenschaftlicher Autor, Dozent und zukünftig Berater (Einzel- und Paartherapie). Der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" stellt mich vor Herausforderungen:
Das Finanzamt möchte eine nachträgliche Einreichung des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung", weil seit 2018 kleinere Einnahme aus der VG-Wort stattfanden. Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt sicherstellen möchte, dass nicht heimlich bereits eine nennenswerte Selbstständigkeit stattfand.
1) Im entsprechenden Formular kann ich als "Beginn der Tätigkeit" nur Daten ab 2022 wählen. Gibt es hier Erfahrungen/ einen Trick, wie man die nachträgliche Anmeldung vollziehen kann?
Relevant ist das Formular besonders, weil ab 2023 nun tatsächlich selbstständige Tätigkeit (neben einer Anstellung!) erfolgen soll - allerdings nicht in Form von Veröffentlichungen, sondern Beratung.
2) Wäre es hier sinnvoll, einen zweiten Fragebogen auszufüllen? Die Forschung und Beratung haben im Grunde wenig miteinander zu tun.
3) Welche Konsequenz hätten zwei parallele Anmeldungen? Erhält man dann mehrere Steuernummern?
Am besten wäre es, man könnte den Fragebogen für die zukünftige Tätigkeit ausfüllen und das vergangene so mit abdecken, dass das Finanzamt zufrieden ist. Aber wie stellt man das an?
Ich bin sehr dankbar für jegliche hilfreiche Erfahrung!
Mit freundlichen Grüßen