Nachträglich Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben

  • Liebe Forumsmitglieder!


    Ich bin wissenschaftlicher Autor, Dozent und zukünftig Berater (Einzel- und Paartherapie). Der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" stellt mich vor Herausforderungen:


    Das Finanzamt möchte eine nachträgliche Einreichung des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung", weil seit 2018 kleinere Einnahme aus der VG-Wort stattfanden. Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt sicherstellen möchte, dass nicht heimlich bereits eine nennenswerte Selbstständigkeit stattfand.


    1) Im entsprechenden Formular kann ich als "Beginn der Tätigkeit" nur Daten ab 2022 wählen. Gibt es hier Erfahrungen/ einen Trick, wie man die nachträgliche Anmeldung vollziehen kann?


    Relevant ist das Formular besonders, weil ab 2023 nun tatsächlich selbstständige Tätigkeit (neben einer Anstellung!) erfolgen soll - allerdings nicht in Form von Veröffentlichungen, sondern Beratung.

    2) Wäre es hier sinnvoll, einen zweiten Fragebogen auszufüllen? Die Forschung und Beratung haben im Grunde wenig miteinander zu tun.

    3) Welche Konsequenz hätten zwei parallele Anmeldungen? Erhält man dann mehrere Steuernummern?


    Am besten wäre es, man könnte den Fragebogen für die zukünftige Tätigkeit ausfüllen und das vergangene so mit abdecken, dass das Finanzamt zufrieden ist. Aber wie stellt man das an?


    Ich bin sehr dankbar für jegliche hilfreiche Erfahrung!

    Mit freundlichen Grüßen

    • Offizieller Beitrag

    1) Im entsprechenden Formular kann ich als "Beginn der Tätigkeit" nur Daten ab 2022 wählen. Gibt es hier Erfahrungen/ einen Trick, wie man die nachträgliche Anmeldung vollziehen kann?

    Da das ja derzeit nur noch online direkt aus dem Elsterportal heraus akzeptiert wird, musst Du da wohl so durch bzw. an anderer Stelle fragen.


    1) Im entsprechenden Formular kann ich als "Beginn der Tätigkeit" nur Daten ab 2022 wählen. Gibt es hier Erfahrungen/ einen Trick, wie man die nachträgliche Anmeldung vollziehen kann?


    Relevant ist das Formular besonders, weil ab 2023 nun tatsächlich selbstständige Tätigkeit (neben einer Anstellung!) erfolgen soll - allerdings nicht in Form von Veröffentlichungen, sondern Beratung.

    Die eine Tätigkeit hat doch mit der anderen rein gar nichts zu tun. Also hast Du diese Änderung der Verhältnisse vorab dem FA formlos anzuzeigen. Der Rest wird sich zeigen.


    3) Welche Konsequenz hätten zwei parallele Anmeldungen? Erhält man dann mehrere Steuernummern?

    Das ist nicht Dein Problem.


    Am besten wäre es, man könnte den Fragebogen für die zukünftige Tätigkeit ausfüllen und das vergangene so mit abdecken, dass das Finanzamt zufrieden ist. Aber wie stellt man das an?

    Das FA über den neuen Sachverhalt in Kenntnis setzen und es nach seinen Wünschen fragen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Nachträglicher Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu „Nachträglich Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben“ geändert.
  • Nein - es muss nur ein Fragebogen abgegeben werden, in dem mehrere Tätigkeiten erfasst werden können. Diese müssen einzeln angegeben werden (es gibt hier ein "+" für da Hinzufügen weiterer Tätigkeiten) mit allen Angaben (geschätzter Umsatz etc.).

    Aber auch zu beachten: Für die Umsatzsteuer gilt - ein Unternehmer, mehrere Betriebe, die umsatzsteuerlich zu einem Betrieb zusammengefasst werden. Die Folgen hieraus muss von Beraterseite erfolgen - z. B. im Hinblick von Vorsteuern etc.

    • Offizieller Beitrag

    Nein - es muss nur ein Fragebogen abgegeben werden, in dem mehrere Tätigkeiten erfasst werden können. Diese müssen einzeln angegeben werden (es gibt hier ein "+" für da Hinzufügen weiterer Tätigkeiten) mit allen Angaben (geschätzter Umsatz etc.).

    Es geht hier aber um verschiedene Jahre, weil eine entsprechende formlose Anzeige beim FA nicht erfolgte, von daher passt das Standardprozedere eben nicht. Und das FA fragt explizit für den Beginn der Tätigkeit und weiß von der Änderung/Erweiterung der Tätigkeit ja noch gar nichts. Deshalb:

    Das FA über den neuen Sachverhalt in Kenntnis setzen und es nach seinen Wünschen fragen.

  • Trotzdem - ich habe das jetzt für mehrere Mandaten machen müssen. Die bisherigen Tätigkeiten und die Erweiterung durch die neuen.

    Da noch nie ein Fragebogen abgegeben wurde, muss die bisherige Tätigkeit mit angegeben werden.

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt, ich würde mal vorher da anrufen. Zumal es bei diesem Sachverhalt eher unüblich ist, einen entsprechenden Fragebogen anzufordern.

    Das Finanzamt möchte eine nachträgliche Einreichung des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung", weil seit 2018 kleinere Einnahme aus der VG-Wort stattfanden. Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt sicherstellen möchte, dass nicht heimlich bereits eine nennenswerte Selbstständigkeit stattfand.

    Und zwar auch dann, wenn dieser Sachverhalt durch Kontrollmitteilungen erst nachträglich bekannt wird.

  • Liebe Kommentatoren,

    vielen Dank für die rasche Beratung!

    Dann werde ich also noch einmal beim Finanzamt nachfragen, wie die nachträgliche Einreichung erfolgen soll und wie viele Fragebögen sie sich wünschen...

    Für die Zukunft ist es sicherlich besser, mir einen Berater zu nehmen. Aber viele Steuerberater lehnen einen leider ab, wenn man wenig verdient.


    Einen guten Start in die neue Woche!

    • Offizieller Beitrag

    Dann werde ich also noch einmal beim Finanzamt nachfragen, wie die nachträgliche Einreichung erfolgen soll und wie viele Fragebögen sie sich wünschen...

    :thumbup:

    Kannst hier dann ja anschließend mal Licht ins Ganze bringen. ;)