Erträge aus Kündigung einer Rentenversicherung

  • Liebes Forum, ich verzweifle gerade an der Eingabe im Programm und hoffe auf Hilfe.

    Wir haben letztes Jahr unsere Rentenversicherung gekündigt. Von der Versicherung haben wir zwei Schreiben erhalten. Auf dem ersten ist folgendes aufgelistet:

    - Rückkaufswert um die 5.000€

    - Leistung aus laufender Überschussbeteiligung

    - Beteiligung an den Bewertungsreserven.

    Wenn ich den dadurch entstehenden Auszahlungbetrag unter den übrigen Kapitalerträgen im Programm eintrage, reduziert sich meine Rückzahlung drastisch. Der Rückkaufswert ist ja nur ein Teil dessen, was wir im laufe der Jahre in diese Versicherung eingezahlt haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man auf diese Summe dann Steuern zahlen muss, bin mir aber nicht sicher.

    Das zweite Schreiben ist eine Steuerbescheinigung über negative Kapitalerträge, vermutlich. Ich erkläre mir den dort angegebenen Wert von ca. -1.000€ dadurch, dass wir unsere jahrelangen Einzahlungen nur teilweise zurück bekommen haben, also ein Verlust entstanden ist.

    Muss ich nun beide Werte, also die -1000€ und die +5000€ im Programm eintragen oder nur die -1000, weil das quasi die Bescheinigung der Versicherung über Gewinn und Verlust über die gesamte Laufzeit darstellt?

    Bei der Steuerbescheinigung über negative Kapitalerträge wurde noch die Angabe gemacht, dass es sich um Kapitalerträge im Sinne des §43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG handelt. Dementsprechend habe ich die Beträge auf im Programm eingetragen (Zeile 12 Anlage KAP).

    Ich hoffe jemand kann mir sagen, ob ich die Auszahlungsbeträge ebenfalls angeben muss.

  • Rentenversicherungsleistungen können steuerpflichtig sein, wenn sie einen bestimmten Schwellenwert überschreiten. In der Regel sind die Zahlungen aus der Rentenversicherung jedoch nur dann steuerpflichtig, wenn sie innerhalb der ersten fünf Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrags geleistet werden. Danach sind die Auszahlungen in der Regel steuerfrei.

    Wenn Sie aus der Rentenversicherung ausgetreten sind und eine Zahlung erhalten haben, müssen Sie herausfinden, ob die Zahlungen steuerlich absetzbar waren. Wenn ja, sollten Sie diese Beträge in Ihrer Steuererklärung angeben.

    Sie sollten sich auch an einen Steuerberater oder Steuerexperten wenden, um mehr über die Steuerpflicht in Ihrer speziellen Situation zu erfahren. Dort kann man Ihre Situation genauer beurteilen und Sie beraten, wie Sie Ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen.

  • Sehr pauschale Aussage! Die so auch nicht stimmt - denn Rentenversicherungsleistungen müssen (wie die gesetzliche Rente) auch bei Rentenbezug versteuert werden. Auch Auszahlungen vor Erreichen des Rentenalters sind - sofern die Summe der Einzahlungen überschritten wird - zu versteuern.


    Der Rat, einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen, ist richtig. Es ist auf den Einzelfall zu schauen.