Kilometersatz für dienstliche Fahrten

  • Ich habe für die Steuererklärung 2021 ein Fahrtenbuch eingereicht. Im Steuerbescheid schrieb das Finanzamt:

    Anhand der Unterlagen kann kein Kilometersatz ermittelt werden. Die Fahrtkosten wurden anhand der eingereichten Aufstellung (Excel-Tabelle) mit dem pauschalen Kilometersatz i.H.v. 0,30 €/km als Reisekosten berücksichtigt.

    Gibt es für geschäftliche/dienstliche Fahrten auch noch andere Kilometersätze?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es für geschäftliche/dienstliche Fahrten auch noch andere Kilometersätze?

    seit 2022 38 Cent ab 21km

    Das halte ich, in Bezug auf die hier relevanten Reisekosten, für ein Gerücht. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe für die Steuererklärung 2021 ein Fahrtenbuch eingereicht. Im Steuerbescheid schrieb das Finanzamt:

    Anhand der Unterlagen kann kein Kilometersatz ermittelt werden. Die Fahrtkosten wurden anhand der eingereichten Aufstellung (Excel-Tabelle) mit dem pauschalen Kilometersatz i.H.v. 0,30 €/km als Reisekosten berücksichtigt.

    Gibt es für geschäftliche/dienstliche Fahrten auch noch andere Kilometersätze?

    Warum? Dann werden sie doch die 30 Cent je gefahrenen Kilometer anerkannt haben. Viele machen halt bei Dienstreisen in Verbindung mit Fahrtenbuch die tatsächlichen Kosten je Kilometer geltend. Also wahrscheinlich nur ein ergänzender Hinweis.

    • Offizieller Beitrag

    Geht es um Dienstreisen mit dem privaten PKW? Dann wird der km-Satz anders errechnet. Die 0,30 € sind nur der pauschale Reisekostenansatz.

    Nein, das ist die gesetzliche Kilometerpauschale für Fahrtkosten anlässlich Dienstreisen/Auswärtstätigkeit, die man einkommensteuerlich geltend machen kann. Im Übrigen steht dabei dann jedem Steuerbürger der Einzelkostennachweis frei.

  • Danke für eure schnellen Antworten.

    In den Anmerkungen zum Steuerbescheid stand eben nur, dass "anhand der Unterlagen kein Kilometersatz ermittelt werden konnte".

    Deshalb war meine Frage, wie ich einen entsprechenden km-Satz selbst ermittle und nachweise.

    Ich vermute aber, (und so habe ich es in einem anderen Threat hier im Forum gelesen), dass man die tatsächlichen Fahrzeugkosten unter Verwaltung --> Fahrzeuge eintragen und darüber den Kostensatz pro Kilometer ermitteln kann.


    Die Fahrtkosten wurden von mir auf Anforderung durch das Finanzamt mit einer Aufstellung (Excel-Tabelle) belegt. Die darin ersichtliche Fahrleistung wurde vom Finanzamt mit dem pauschalen Kilometersatz von 0,30 €/km als Reisekosten berücksichtigt.

  • @ lavender:

    Mir geht's hier nicht um's Fahrtenbuch, da meine Aufstellung ja anerkannt wurde. Ich wollte nur wissen, ob es unterschiedliche km-Sätze gibt.

    Aber ich vermute, die gibt es nicht, sondern man könnte nur noch die tatsächlichen Fahreugkosten pro km ermitteln und mit geeigneten Einzelnachweisen belegen.

  • @ lavender:

    Mir geht's hier nicht um's Fahrtenbuch, da meine Aufstellung ja anerkannt wurde. Ich wollte nur wissen, ob es unterschiedliche km-Sätze gibt.

    Aber ich vermute, die gibt es nicht, sondern man könnte nur noch die tatsächlichen Fahreugkosten pro km ermitteln und mit geeigneten Einzelnachweisen belegen.

    Du kannst - wie meine Vorredner schon sagten - die tatsächlichen Kosten ermitteln und daraus dann einen Satz ermitteln. Diesen musst du dem Finanzamt glaubhaft machen.

  • Geht es um Dienstreisen mit dem privaten PKW? Dann wird der km-Satz anders errechnet. Die 0,30 € sind nur der pauschale Reisekostenansatz.

    Nein, das ist die gesetzliche Kilometerpauschale für Fahrtkosten anlässlich Dienstreisen/Auswärtstätigkeit, die man einkommensteuerlich geltend machen kann. Im Übrigen steht dabei dann jedem Steuerbürger der Einzelkostennachweis frei.

    Die gesetzliche km-Pauschale für Arbeitnehmer. Richtig! Aus den tatsächlichen Kosten kann ich als Selbstständige, die mit dem privaten PKW dienstliche Fahrten unternimmt, einen ganz anderen Satz ermitteln. Deshalb meine Frage oben an den TE.

    • Offizieller Beitrag

    Aus den tatsächlichen Kosten kann ich als Selbstständige, die mit dem privaten PKW dienstliche Fahrten unternimmt, einen ganz anderen Satz ermitteln.

    Du irrst, diese gesetzliche Regelung mit ihrem Pauschalbetrag oder wahlweise dem Ansatz der tatsächlichen Kosten ist nicht auf eine Berufsgruppe bzw. Einkunftsart beschränkt. Das Steuerrecht ist insoweit für alle Steuerbürger gleich. Du solltest da noch einmal nachlesen. ;)