Guten Morgen,
das ist mein erster Thread in diesem Forum, da ich etwas hilflos bin. Vorweg, die Forensuche habe ich bereits bemüht aber meine Frage nicht beantwortet gefunden.
Situation:
- dauerhaft getrennt lebende Eltern, unser Kind (6J) wird im paritätischen Wechselmodell betreut
- Kindergeld erhält meine Ex-Frau, wir sind aber noch beide Steuerklasse 1
- Das Kind ist mit Hauptwohnsitz bei meiner Exfrau gemeldet und mit Nebenwohnsitz bei mir
Bei mir sieht das entsprechende Feld so aus:
Bei meiner Ex-Frau mit exakt den gleichen Angaben wie ich (außer Kindergeld-Bezug) sieht allerdings die Frage in der Buhl-Software anders aus.
Bei mir steht ja "ist Person x im Zeitraum Januar bis Dezember zum Ansatz berechtigt"....
Bei meiner Ex-Frau steht im Grunde "ist Person X dazu berechtigt den Entlastungsbeitrag zu beantragen"...
Meine eigentliche Frage:
Wird mit "ich beziehe Kindergeld" (was meine Ex-Frau bejaht hat) automatisch von der Software der Entlastungsbeitrag eingesetzt und wird erst mit der Frage "ist Person x berechtigt, den Entlastungsbeitrag zu beantragen" ein Übertrag möglich?
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße