Pflegekind Kindschaftsverhältnis

  • Hallo,

    Wir haben ein Pflegekind, welches ich gerne in der Steuererklärung mit angeben möchte. Ich hab unser Kindschaftsverhältnis als Pflege eingetragen. Nun muss ich ein vorheriges Kindschaftsverhältnis zur leiblichen Mutter angeben. Sie lebt, gewöhnlicher Aufenthaltsort ist auch bekannt. Allerdings gab es niemals ein Kindschaftsverhältnis der beiden. Das Kind ist direkt nach der Geburt in die Bereitschaft gekommen. Ich möchte jetzt einfach nur unser Kindschaftsverhältnis angeben und sonst keines. Wie bekomme ich das umgesetzt?

    Vielen Dank.

    Matze

    • Offizieller Beitrag

    Nun muss ich ein vorheriges Kindschaftsverhältnis zur leiblichen Mutter angeben. Sie lebt, gewöhnlicher Aufenthaltsort ist auch bekannt. Allerdings gab es niemals ein Kindschaftsverhältnis der beiden. Das Kind ist direkt nach der Geburt in die Bereitschaft gekommen. Ich möchte jetzt einfach nur unser Kindschaftsverhältnis angeben und sonst keines. Wie bekomme ich das umgesetzt?

    Ein leibliches Kind bleibt doch ein leibliches Kind.

  • Hallo Matze, ich habe auch ein Pflegekind und gebe es seit Jahren als solches in der Steuererklärung an. Ich habe noch nie die leibliche Mutter angeben müssen, soweit ich mich erinnere. Ich schaue mir das nochmal in meiner eigenen Steuererklärung an heute Abend, vielleicht kann ich dann weiterhelfen.

    Ist es ein Dauerpflegeverhältnis? Bei Bereitschaftspflege gelten nämlich andere Spielregeln, da kann man Pflegekinder z.B. nicht in der eigenen Steuererklärung ansetzen und man bekommt bei Bereitschaftspflege auch kein Kindergeld.

    LG Cedricus

  • Hallo Cedricus,

    Genau, es ist eine Dauerpflegschaft.

    Vielen Dank. Mich hat es auch gewundert, dass ich es machen muss… aber vielleicht gibt es irgendwelche Gründe dafür…

    Besten Dank schon mal.

    Lg Matze

  • Nun muss ich ein vorheriges Kindschaftsverhältnis zur leiblichen Mutter angeben. Sie lebt, gewöhnlicher Aufenthaltsort ist auch bekannt. Allerdings gab es niemals ein Kindschaftsverhältnis der beiden. Das Kind ist direkt nach der Geburt in die Bereitschaft gekommen. Ich möchte jetzt einfach nur unser Kindschaftsverhältnis angeben und sonst keines. Wie bekomme ich das umgesetzt?

    Ein leibliches Kind bleibt doch ein leibliches Kind.

    Leiblich bleibt leiblich…

    Ich müsste nur sagen angeben, die ich leider nicht angeben kann

    • Offizieller Beitrag

    Leiblich bleibt leiblich…

    Ich müsste nur sagen angeben, die ich leider nicht angeben kann

    Wird sowohl in Programmversion 2022 als auch 2023 in der Tat gefordert. Erschließt sich mir jetzt aktuell auch nicht wirklich. Wobei ein Kindschaftsverhältnis ja nicht zwangsläufig durch Pflegschaft erlischt. Dann müsste man die anderen Alternativen zur "Übertragung" wohl noch abprüfen.

  • Hallo Matze,

    ich habe mal in meine eigene Steuerdatei geschaut. Die Angaben nach weiteren Kindschaftsverhältnissen werden wohl nur abgefragt, wenn das Pflegeverhältnis im Steuerjahr begonnen hat, also das Pflegekind zum ersten Mal erfasst wird. In späteren Jahren nicht mehr. Zumindest übernehme ich immer die Daten aus dem Vorjahr und dann sind leibliche Eltern kein Thema mehr.

    Ich kann mich nicht erinnern, diese Angaben damals (ist schon über zehn Jahre her) gemacht zu haben. Vielleicht ist diese Anfrage inzwischen dazu gekommen und war damals noch nicht erforderlich.

    Ich würde die Sachen angeben, die mir bekannt sind (also Name, Anschrift etc der Mutter) und fertig.

    Möglicherweise soll durch Datenabgleiche verhindert werden, dass das Kind bei mehreren Familien in der Steuererklärung auftaucht?

  • Hey Cedricus,

    vielen Dank für Info.

    Wir werden noch mal mit dem Träger sprechen und dann wahrscheinlich das so machen wie du es beschrieben hast.

    Vielen Dank 😊