Drei Lohnsteuerbescheinigungen mit drei unterschiedlichen Steuerklassen

  • Guten Tag,


    ich habe für das Jahr 2022 drei Lohnsteuerbescheinigungen erhalten: 1) Mein alter Arbeitgeber vom 1.1. bis 30.06. mit Steuerklasse 1 2) Mein neuer Arbeitgeber vom 01.07. bis 31.12. mit Steuerklasse 4 (Hochzeit war am im August) und 3) Nochmals mein alter Arbeitgeber vom 1.1. bis 30.06. mit Steuerklasse 6, weil mir eine Gratifikation vom Mai 2022 erst NACH meinem Wechsel zum neuen Arbeitgeber ausbezahlt wurde.


    Ich habe nun leider keine Ahnung, wie genau ich dies in WISO Steuer angeben muss. Der automatische Abruf von ELSTER holte automatisch den Lohnsteuerbescheid 2) und 3). Aber ist das richtig? Ich arbeitete ja nicht ein halbes Jahr in Steuerklasse 6.


    Kann mir hier jemand weiter helfen? Besten Dank im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Jede der drei Lohnsteuerbescheinigungen ist so jeweils 1:1 in eine Eingabemaske zu übernehmen. Registriere Dich für den Belegabruf (vorausgefüllte erklärung) und das passiert dann mit einem Klick.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Das habe ich getan. Im Abruf stehen allerdings nur zwei der Lohnsteuerbescheide zur Verfügung: Der nachträgliche Steuerklasse 6 Bescheid des alten Arbeitgebers und der Steuerklasse 4 Bescheid des neuen Arbeitgebers. Ich könnte den ursprünglichen Steuerklasse 1 Bescheid des alten Arbeitgebers natürlich nachträglich eintragen, aber das würde das Ergebnis doch noch mehr verfälschen, oder? Weil ich ja dann viel zu viel Brutto Gehalt erhalten hätte...


    Zusatzinfo: In Elster selbst sind auch nur die beiden erstgenannten Lohnsteuerbescheide hinterlegt.

    • Offizieller Beitrag

    Lohnsteuerbescheinigungen

    Das solltest Du so auch im Threadtitel schreiben.

    Lohnsteuerbescheide

    Nein, Bescheinigungen! Keine Bescheide.

    Im Abruf stehen allerdings nur zwei der Lohnsteuerbescheide zur Verfügung: Der nachträgliche Steuerklasse 6 Bescheid des alten Arbeitgebers und der Steuerklasse 4 Bescheid des neuen Arbeitgebers.

    Und genau die brauchst Du nur. Alles gut so.

  • Du musst diese Bescheinigung aber eintragen, sonst machst du wissentlich fehlerhafte Angaben. Und dann würde ich den "alten" AG ansprechen, warum hier die Elstermeldung fehlt. Ob das Ergebnis aus deiner Sicht dadurch "verfälscht" wird, ist völlig irrelevant.

    Du hast von zwei Arbeitgebern auf drei unterschiedliche Weisen Gehalt bezogen und nur die Summe ist das, was in der Steuererklärung zählt. "Zuviel" Gehalt gibt es nicht.

  • allesroger

    Hat den Titel des Themas von „Drei Lohnsteuerbescheide mit drei unterschiedlichen Steuerklassen“ zu „Drei Lohnsteuerbescheinigungen mit drei unterschiedlichen Steuerklassen“ geändert.
  • Das stimmt. Habe ich im Threadtitel angepasst. Danke.

  • Du musst diese Bescheinigung aber eintragen, sonst machst du wissentlich fehlerhafte Angaben. Und dann würde ich den "alten" AG ansprechen, warum hier die Elstermeldung fehlt. Ob das Ergebnis aus deiner Sicht dadurch "verfälscht" wird, ist völlig irrelevant.

    Du hast von zwei Arbeitgebern auf drei unterschiedliche Weisen Gehalt bezogen und nur die Summe ist das, was in der Steuererklärung zählt. "Zuviel" Gehalt gibt es nicht.

    Billys Aussage darüber verstehe ich aber genau anders: Dass die beiden in Elster hinterlegten Lohnsteuerbescheinigungen ausreichen.


    Die Lohnsteuerbescheinigungen des alten Arbeitgebers unterscheiden sich lediglich um den Bruttobetrag der Gratifikation, der Steuerklasse und natürlich den daraus resultierenden Abzügen wie Lohnsteuer etc.

    • Offizieller Beitrag

    Billys Aussage darüber verstehe ich aber genau anders: Dass die beiden in Elster hinterlegten Lohnsteuerbescheinigungen ausreichen.


    Die Lohnsteuerbescheinigungen des alten Arbeitgebers unterscheiden sich lediglich um den Bruttobetrag der Gratifikation, der Steuerklasse und natürlich den daraus resultierenden Abzügen wie Lohnsteuer etc.

    Ich bin davon ausgegangen, daß die Bescheinigung 3 die Korrektur der ersten ist.

  • Billys Aussage darüber verstehe ich aber genau anders: Dass die beiden in Elster hinterlegten Lohnsteuerbescheinigungen ausreichen.


    Die Lohnsteuerbescheinigungen des alten Arbeitgebers unterscheiden sich lediglich um den Bruttobetrag der Gratifikation, der Steuerklasse und natürlich den daraus resultierenden Abzügen wie Lohnsteuer etc.

    Ich bin davon ausgegangen, daß die Bescheinigung 3 die Korrektur der ersten ist.

    Nun, ich ging auch davon aus, dass es sich um eine Korrektur handelt. Es wurde zumindest die fehlende Gratifikation beim Brutto addiert. Allerdings wurde die ganze Bescheinigung nun als Steuerklasse 6 ausgewiesen und das kann ja nicht für das komplette Halbjahr gelten.


    Ich habe natürlich bei meinem alten Arbeitgeber nachgefragt und dort sagte man mir, man könne mir keine weiteren Auskünfte erteilen. Ich solle damit zu einem Steuerberater oder zum Finanzamt.

    • Offizieller Beitrag

    Nun, ich ging auch davon aus, dass es sich um eine Korrektur handelt. Es wurde zumindest die fehlende Gratifikation beim Brutto addiert.

    Dann nur die. Andernfalls würden dann ja, wenn Du die Bescheinigung 1 und 3 im Programm einträgst, die Werte aufsummiert und damit falsch sein.

    Allerdings wurde die ganze Bescheinigung nun als Steuerklasse 6 ausgewiesen und das kann ja nicht für das komplette Halbjahr gelten.

    Ist egal. Die Steuerklasse spielt bei der Einkommensteuererklärung rechnerisch keine Rolle.

    Ich habe natürlich bei meinem alten Arbeitgeber nachgefragt und dort sagte man mir, man könne mir keine weiteren Auskünfte erteilen. Ich solle damit zu einem Steuerberater oder zum Finanzamt.

    Das ist ja wohl Quatsch. Die müssen wissen, was sie bescheinigen.

  • Dann nur die. Andernfalls würden dann ja, wenn Du die Bescheinigung 1 und 3 im Programm einträgst, die Werte aufsummiert und damit falsch sein.

    Das meinte ich zuvor, dass die Summen ja komplett falsch wären, wenn ich alle 3 Bescheinigungen eintragen würde. Okay, dann ist es also zunächst einmal richtig, NUR die letzte Bescheinigung des alten Arbeitgebers (Steuerklasse 6 MIT höherem Brutto) UND die Bescheinigung des neuen Arbeitgebers anzusetzen.

    Ist egal. Die Steuerklasse spielt bei der Einkommensteuererklärung rechnerisch keine Rolle.

    Ach. Was spielt dann eine Rolle? Die Steuerklasse, die ich am 31.12. des Jahres hatte? In diesem Fall 4, da ich mittlerweile auch heiratete...


    Das ist ja wohl Quatsch. Die müssen wissen, was sie bescheinigen.

    Nun, ja, vermutlich wissen sie es. Aber ich will jetzt nicht über die Qualität der zuständigen Kollegen schimpfen.

  • Ich habe mittlerweile die Sachen auch wie vorgeschlagen eingetragen und zeitgleich das Ganze auch in Elster gemacht und habe bei Elster eine krass kleinere errechnete Erstattung. Das macht mich wiederum nervös, ob WISO hier doch etwas falsch berechnet oder interpretiert.

    • Offizieller Beitrag

    Ich könnte den ursprünglichen Steuerklasse 1 Bescheid des alten Arbeitgebers natürlich nachträglich eintragen, aber das würde das Ergebnis doch noch mehr verfälschen, oder? Weil ich ja dann viel zu viel Brutto Gehalt erhalten hätte...

    Warum? Sind die in der ersten Lohnsteuerbescheinigung nach 1 denn in der Lohnsteuerbescheinigung nach 6 nochmals enthalten? Oben schreibst Du ja Gratifikation nach Ausscheiden und dazu passt dann ja auch Steuerklasse 6, aber eben nicht 01.01.-30.06..


    Nun, ich ging auch davon aus, dass es sich um eine Korrektur handelt. Es wurde zumindest die fehlende Gratifikation beim Brutto addiert. Allerdings wurde die ganze Bescheinigung nun als Steuerklasse 6 ausgewiesen und das kann ja nicht für das komplette Halbjahr gelten.

    Wenn er nach dem Ausscheiden gezahlt hat, dann muss es doch ein anderer Zeitraum sein und dann passt eben auch die 6.


    Ich habe natürlich bei meinem alten Arbeitgeber nachgefragt und dort sagte man mir, man könne mir keine weiteren Auskünfte erteilen. Ich solle damit zu einem Steuerberater oder zum Finanzamt.

    Nein, Dein AG ist dafür verantwortlich. Und eine seiner Bescheinigungen ist falsch. Oder auch gleich beide, weil ja eine fehlt.


    Ich habe mittlerweile die Sachen auch wie vorgeschlagen eingetragen und zeitgleich das Ganze auch in Elster gemacht und habe bei Elster eine krass kleinere errechnete Erstattung. Das macht mich wiederum nervös, ob WISO hier doch etwas falsch berechnet oder interpretiert.

    Die Buhl-Programme rechnen bei zutreffenden Eintragungen selbstverständlich richtig. Nur musst Du erst einmal feststellen, welche Zahlen und Zeiträume denn jetzt richtig sind. Und eilig ist es ja im Moment wirklich noch nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Ach. Was spielt dann eine Rolle? Die Steuerklasse, die ich am 31.12. des Jahres hatte? In diesem Fall 4, da ich mittlerweile auch heiratete...

    Das Gesamteinkommen, die Lohnsteuertabelle, die Veranlagungsart usw.

    Wie schon oft erklärt hat die LSt.-Klasse nur einen Einfluß auf die vorweggenommen Abzüge der Lohnsteuer vom Gehalt und ggf. die Veranlagungspflicht.

    Lohnsteuerklasse – Wikipedia

  • Warum? Sind die in der ersten Lohnsteuerbescheinigung nach 1 denn in der Lohnsteuerbescheinigung nach 6 nochmals enthalten? Oben schreibst Du ja Gratifikation nach Ausscheiden und dazu passt dann ja auch Steuerklasse 6, aber eben nicht 01.01.-30.06..

    Tatsächlich ist es so. Bescheinigung 1: 1.1 - 30.6. Stkl. 1 mit (fiktiv) 25000€, Bescheinigung 3: 1.1 - 30.6. Stkl. 6 mit (fiktiv) 27000€ (weil Gratifikation addiert). Genau so wurden mir die Bescheinigungen ausgehändigt und bei Nachfrage, ob das denn so alles korrekt sei, wurde mir barsch mitgeteilt, dass das Steuerbüro schon wisse, wie man Lohnsteuerbescheinigungen zu erstellen hätte, mehr könne man mir dazu nicht sagen.

    Zitat

    Die Buhl-Programme rechnen bei zutreffenden Eintragungen selbstverständlich richtig. Nur musst Du erst einmal feststellen, welche Zahlen und Zeiträume denn jetzt richtig sind. Und eilig ist es ja im Moment wirklich noch nicht.

    Ja, davon gehe ich aus. Richtig sind in jedem Fall die Daten 1.1. bis 30.6. und Stkl.1. Nur diese nachträglich ausgezahlte Gratifikation war aus Gründen Stkl.6. Aber hier schleißt sich der Kreis: Ich weiß nicht, wo und wie ich das eintragen müsste.

    • Offizieller Beitrag

    Tatsächlich ist es so. Bescheinigung 1: 1.1 - 30.6. Stkl. 1 mit (fiktiv) 25000€, Bescheinigung 3: 1.1 - 30.6. Stkl. 6 mit (fiktiv) 27000€ (weil Gratifikation addiert). Genau so wurden mir die Bescheinigungen ausgehändigt und bei Nachfrage, ob das denn so alles korrekt sei, wurde mir barsch mitgeteilt, dass das Steuerbüro schon wisse, wie man Lohnsteuerbescheinigungen zu erstellen hätte, mehr könne man mir dazu nicht sagen.

    Was dann falsch ist. Dann hätte 01.01.-30.06. die 1 mit 25.000€ bescheinigt werden müssen und z.B. 01.12.-31.12. die 6 mit 2.000€. Man hat Dir ja sicherlich nicht nachträglich noch Deine 25.000€ nach 6 berechnet. ;)


    Aber sei es drum. Wenn in der 6 alles drin ist, dann ist es halt so. Also die dann so eintragen mit 6 und etwaige Prüfhinweise der Software, dass die einbehaltene Lohnsteuer zu niedrig sei, als ok bestätigen.


    Und die mit 4 für 01.07.-31.12. ist halt 1:1 in eine eigene Eingabemaske einzugeben.

  • Was dann falsch ist. Dann hätte 01.01.-30.06. die 1 mit 25.000€ bescheinigt werden müssen und z.B. 01.12.-31.12. die 6 mit 2.000€. Man hat Dir ja sicherlich nicht nachträglich noch Deine 25.000€ nach 6 berechnet. ;)


    Aber sei es drum. Wenn in der 6 alles drin ist, dann ist es halt so. Also die dann so eintragen mit 6 und etwaige Prüfhinweise der Software, dass die einbehaltene Lohnsteuer zu niedrig sei, als ok bestätigen.


    Und die mit 4 für 01.07.-31.12. ist halt 1:1 in eine eigene Eingabemaske einzugeben.

    In der Bescheinigung mit Stkl. 6 ist alles drin. Der Bruttobetrag stimmt dort auch. Es wird nur eben nirgendwo klar, dass ein bestimmter Teil davon Stkl.6 ist under der große Rest Stkl. 1. WISO Steuer hat bislang auch nicht gemeckert. Auch die Übernahme des anderen Bescheids für 1.7. bis 31.12. musste nicht eingegeben werden, sondern wurde so aus Elster übernommen.


    Allein die Tatsache, dass in der Berechnung der Rückzahlung ein Unterschied von mehreren tausend Euro zwischen WISO und Elster herrscht, macht mich nervös und lässt mich zweifeln, dass das mit rechten Dingen zugeht.

    • Offizieller Beitrag

    Allein die Tatsache, dass in der Berechnung der Rückzahlung ein Unterschied von mehreren tausend Euro zwischen WISO und Elster herrscht, macht mich nervös und lässt mich zweifeln, dass das mit rechten Dingen zugeht.

    Mit denselben Zahlen rechnen die mit Sicherheit auch identisch.