Häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt der Betätigung

  • Hallo,


    ich habe mit dem WISO Steuer-Sparbuch 2022 für die Einkommenssteuererklärung 2021 ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht. Dabei fragt das Programm ab, ob für das Steuerjahr 2021 das Arbeitszimmer irgendwann den Mittelpunkt meiner Beschäftigung darstellte. Da ich als Lehrer von Januar bis März im Home-Schooling/ Distanzlernen gearbeitet habe (Videokonferenzen, Korrekturen etc.), habe ich diesen Zeitraum entsprechend als Mittelpunkt meiner Beschäftigung angegeben, da WISO diesen Zeitraum dann als für das Arbeitszimmer unbeschränkt abzugsfähig erachtet. Auch in den Hilfeseiten/ Erläuterungen rechts in der Spalte wird die Berufsgruppe der Lehrer als für einen unbeschränkten Abzug qualifiziert angesehen, wenn Unterricht aus dem Arbeitszimmer im Home-Schooling erfolgte. Diese Auffassung teilen auch andere Ratgeber (ich weiß nicht, ob ich diese hier nennen darf, aber ich füge sonst gern einen Link oder eine Quelle an).


    Nun bekam ich vom Finanzamt den Bescheid zur Einkommenssteuererklärung, in dem die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nur mit 1.250,00 Euro beschränkt angesetzt werden (das kenne ich aus den vorigen Jahren und ist ohne Home-Schooling ja auch absolut nachvollziehbar). Mich irritiert jedoch die Begründung:


    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer und ebenso erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen für das häusliche Arbeitszimmer immer unter Berücksichtigung des gesamten Veranlagungszeitraums für die selbe ausgeübte Tätigkeit. Es ist demnach nicht möglich, für 3 Monate den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung im Arbeitszimmer zu haben und für die übrige Zeit nicht. Betrachtungszeitraum ist wie bereits gesagt, der gesamte Veranlagungszeitraum. Somit können die Aufwendungen in Höhe von maximal 1.250,00 € für das häusliche Arbeitszimmer berücksichtigt werden.


    Ist diese Begründung in dieser Gestalt zulässig? Für mich ergibt sich gerade mit Blick auf das Schreiben des BMF vom 9. Juli 2021, Gz. IV C 6 – S 2145/19/10006 :013 keine ablehnende Verknüpfung von Einkommenssteuer als Jahressteuer und einer Aufteilung von unbeschränkter und beschränkter Abzugsfähigkeit des Arbeitszimmers. Im Gegenteil, das BMF sieht eine entsprechende Würdigung sogar vor.


    Wenn das Finanzamt mit seiner Auffassung allerdings Recht behält, frage ich mich, warum die Option dann in WISO vorhanden ist, mit der man den Veranlagungszeitraum des Arbeitszimmers aufteilen kann.


    Vielleicht kann mir jemand mit mehr Sachverstand in der Frage, ob der Abzug für drei Monate im Jahr unbeschränkt und für den Rest des Jahres beschränkt zulässig ist, hier helfen. Vielen Dank! :)