Fotogeld

  • Hallo,


    ich bin als Kfz-Sachverständiger bei einer großen Prüforganisation beschäftigt. Ich erhalte zusätzlich zu der Lohnsteuerbescheinigung auch eine "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt" hinsichtlich der von mir über das Jahr hinweg gefertigten Lichtbilder.


    Ausgewiesen wird auf der Bescheinigung der nachfolgende Text:


    "Zur Ausübung der Tätigkeit wird eine Kameraausrüstung (Digitalkamera, Drucker, Software, Verbrauchsmaterialien etc.) benötigt, die entweder von der XX GmbH vollständig zur Verfügung gestellt wird oder - nach Wahl des Arbeitnehmers - mit einer eigenen und mindestens dem XX-Standard entsprechenden Fotoausrüstung (Digitalkamera, Blitz und Stativ) erfolgt. Die Anschaffungskosten für die gesamte Fotoausrüstung, das Fotomaterial, Verbrauchskosten und etwaige Reparaturen sind dann vom Arbeitnehmer selbst zu tragen. Bei Nutzung einer eigenfinanzierten Fotoausrüstung gewährt die XX GmbH für jedes angefertigte digitale Foto eine Vergütung von EUR XX brutto.


    Wir vergüteten auf Nachweis die mit einer Eigenkamera dienstlich erstellten Fotos von

    1. Januar bis 31. Dezember 2022

    XX Fotos XX EUR

    Dieser Betrag ist in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 3 " Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge" enthalten."


    Ich habe schon versucht diesbezüglich zu recherchieren, habe aber (auch bei Kollegen) keine Informationen dazu gefunden, wie und wo ich diese Positionen bei der Einkommenssteuererklärung angeben muss/kann.


    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?


    Viele Grüße und herzlichen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe schon versucht diesbezüglich zu recherchieren, habe aber (auch bei Kollegen) keine Informationen dazu gefunden, wie und wo ich diese Positionen bei der Einkommenssteuererklärung angeben muss/kann.

    Was noch angeben muss/kann?


    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?

    Steuerberatung dürfen wir hier aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine leisten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe schon versucht diesbezüglich zu recherchieren, habe aber (auch bei Kollegen) keine Informationen dazu gefunden, wie und wo ich diese Positionen bei der Einkommenssteuererklärung angeben muss/kann.

    Na, der Betrag ist doch in Deiner Lohnsteuerbescheinigung enthalten:

    Dieser Betrag ist in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 3 " Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge" enthalten."

    Dann mußt die Bescheinigung 1:1 übernehmen und fertig. Oder wo ist das Problem?

  • Vielen Dank schonmal für die Rückmeldungen!


    Wenn der Betrag schon in der Lohnsteuererklärung enthalten ist, erschließt sich mir der Sinn dieser zusätzlichen Bescheinigung dann nicht... Aber gut, dann muss ich ja nichts weiter berücksichtigen und habe das dann ja scheinbar korrekt eingegeben.


    Hätte ja sein können, dass dieser separat ausgewiesene Lohn dann nochmal einzeln irgendwo aufgeführt werden muss.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Betrag schon in der Lohnsteuererklärung enthalten ist, erschließt sich mir der Sinn dieser zusätzlichen Bescheinigung dann nicht... Aber gut, dann muss ich ja nichts weiter berücksichtigen und habe das dann ja scheinbar korrekt eingegeben.

    Als Hinweis, weil Du ja ggf. entsprechende Kosten in Deiner Erklärung hast und das FA da regelmäßig nach Erstattungen seitens des AG fragt bzw. fragen sollte.