Reverse Charge "innergemeinschaftliche Lieferung 138 2006/112/ec"

  • Hallo, ich habe viele Amazon-Rechnungen, die den Hinweis "innergemeinschaftliche Lieferung 138 2006/112/ec" mit dem Netto-Betrag enthalten. (Ich habe meine UST-ID hinterlegt). Ich muss nun nach Reverse Charge die UST abführen und den Vorsteuer-Abzug durchführen. Jetzt gibt es hier in Wiso viele Möglichkeiten. Ich vermute es ist also "Umsatzsteuer § 13b UStG 19 % EU-Unternehmer" oder "EU USt 19 % mit Abzug 19%". Weiß jemand, was hier richtig ist?

  • Ergänzung, ich bin Umsatzsteuerpflichtig, daher fällt "o. VSt" schon einmal raus.

    Es muss eines dieser beiden Optionen sein.


    Ps: Hatte mich gewundert, dass der Verkäufer aus China kommt und sich auf eine EU-Regel beruft.

    Amazon sagte mir aber, dass sie ihre Umsatzsteuernummer in einem EU-Land beantragt haben, sodass die Regel greift.

    Das erkennt man ja relativ leicht am Kürzel am Anfang der Nummer.

  • Stimmt aber nicht - die deutsche UStID greift nur, wenn an Privatpersonen verkauft wird. Dann führt der Importeur die Umsatzsteuer in Deutschland ab.

    Bei chinesischen Lieferanten greift aber § 13b UStG (Drittland), hat mit der deutschen UStID des Lieferanten Nullkommanichts zu tun. Leider gibt Amazon hier immer falsche Auskunft - darf das normalerweise auch nicht machen, da kein Steuerberater.

    Es sollte auch einen Steuerschlüssel §13b 19% Drittland geben. Dieser müsste in der UStVA dem Kz 84 und in der UStE dem Kz 877 zugeordnet sein (Umsatzsteuer) und für die Vorsteuer Kz 67 bzw. 467

  • Hmm, ich habe nur die Auswahlmöglichkeiten aus dem Screenshot. Da gibt es kein §13b Drittland - nur Eu. Der Importeur hat keine Deutsche ID, sondern eine polnische, weil wohl in Polen auch das Lager von Amazon liegt, aus dem verschickt wird.

    Die Adresse auf der Rechnung ist also eine Chinesische, die ID aber aus Polen und der Versand auch von dort.


    Davon abgesehen:

    Was ist überhaupt der Unterschied zwischen "Umsatzsteuer § 13b UStG 19 % EU-Unternehmer" und "EU USt 19 % mit Abzug 19%"?

  • Lieferung von Gegenständen

    Der Ort der Besteuerung richtet sich nach dem Ort der Lieferung. Maßgeblich ist dabei sowohl die Art der gelieferten Gegenstände als auch die Form der Lieferung.

    Die Lieferung von Gegenständen wird wie folgt besteuert:

    • am Ort, an dem sich die Gegenstände bei Beginn der Versendung oder Beförderung befinden, sofern sie vom Lieferer, vom Erwerber oder von einer dritten Person versandt oder befördert werden [Artikel 32 der MwSt-RichtlinieDE•••]
      • Beispiel 2: Gegenstände, die vom Lieferer selbst oder von einem von ihm beauftragten Transportunternehmen von Hamburg zu einem Kunden nach Berlin befördert werden, unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer (der Ort der Lieferung ist Hamburg).
      • Beispiel 3: Gegenstände, die nach erfolgter Lieferung vom Erwerber oder von einem von ihm beauftragten Transportunternehmen von Bratislava zu einem Kunden nach Prag befördert werden, unterliegen der slowakischen Mehrwertsteuer.

      https://taxation-customs.ec.europa.eu/where-tax_de

  • Das ist ja wieder ein anderer Sachverhalt! Dann wird von Polen nach Deutschland geliefert und es gelten die Regelungen für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Dann sollte EU-Umsatzsteuer 19% gelten.

    Lies bitte den § 13b UStG - du musst unterscheiden zwischen Lieferungen ("bewegte Waren") und sonstige Leistungen. Dann ist wichtig, ob eine innergemeinschaftliche Grenze überschritten wird oder nicht (Auslieferung von einem deutschen Warenlager wäre nämlich "stinknormal" mit deutscher USt) oder eben aus einem Nicht-EU-Land. Dann gibt es noch einige andere Besonderheiten im § 13b UStG zu beachten (z. B. dass auch Privatkäufe eines Unternehmers in der EU unter §13b UStG fallen und damit Umsatzsteuer abzuführen ist), Bauleistungen werden hier geregelt und so manches andere.


    Wenn du das Ganze nicht verstehst (ist keine Schande, denn § 13b UStG ist inzwischen sehr komplex geworden), dann sprich mit deinem steuerlichen Berater.

  • Wenn ich einen Steuerberater hätte, würde ich nicht WISO verwenden.

    Lässt sich denn vereinfacht sagen, pi mal Daumen wann was gilt?

    Einfache Warensendung innerhalb der EU ist jetzt also vermutlich "EU UST 19%" und NICHT "§13". Habe ein Beispiel aus Wiso, aber das vorgeschlagene Konto spiegelt sich trotzdem nicht wieder.


    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich einen Steuerberater hätte, würde ich nicht WISO verwenden.

    Nur darf das Forum nun einmal aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung leisten. Und bevor man sich an Programmbedienung in solchen Dingen wagt, sollte man erst einmal die rechtlichen Grundlagen beherrschen. Das bedingt i.d.R. zumindest mal eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

  • Habe es selbst gefunden.

    Wer sich selbst einlesen möchte, unten mit Zitaten.

    Es scheint für mich so, dass §13 vor allem für Bauleistungen und Gebäudereinigung greift.

    Natürlich ist dies keine Steuerberatung - und ein paar Links in einem Forum können auch nicht also solche verstanden werden. ;)



    (Links zu Drittanbietern durch Moderator entfernt)


    Normalfall: Inländische Eingangsrechnung mit Vorsteuer

    Ist die Vorsteuer abzugsfähig, werden die Bruttobeträge der Rechnungen zusammen mit dem richtigen Steuersatz gebucht, 7% oder 19%. Die Buchführungssoftware rechnet die Steuer heraus, sammelt diese auf den entsprechenden Vorsteuerkonten und überträgt die gesamte Vorsteuer in das Feld 66 der Umsatzsteuer-Voranmeldung.


    Beispiel:

    Eine empfangene Dienstleistung über 500 Euro zuzüglich 19% Umsatzsteuer sowie der Einkauf von Lebensmitteln in Höhe von 500 Euro zuzüglich 7% Umsatzsteuer.


    Inland - Empfangene Leistung nach § 13b UStG buchen

    Die Steuerschuldumkehr, auch Reverse-Charge-Verfahren genannt, gilt für folgende inländische Leistungen:

    • Wenn das Unternehmen selbst Bauleistungen (Link zu Drittanbieter durch Moderator entfernt) ausführt und Geschäfte mit anderen bauleistenden Unternehmen macht.
    • Wenn das Unternehmen selbst Gebäudereinigungsleistungen (Link zu Drittanbieter durch Moderator entfernt)ausführt und Geschäfte mit anderen Gebäudereinigungsfirmen macht.

    Erhalten Sie eine Rechnung über eine der o.g. Leistung ohne Umsatzsteuer,wird der Nettobetrag in der Umsatzsteuer-Voranmeldung im Feld 84 eingetragen, die Umsatzsteuer direkt daneben und die Vorsteuer im Feld 67.

    Bauleistendes Unternehmen empfängt Bauleistungen

    Beispiel:

    Sie sind ein bauleistendes Unternehmen und haben die Bescheinigung UST 1 TG vom Finanzamt erhalten. Ihnen liegt eine Rechnung über eine empfangene Bauleistung in Höhe von 500 Euro vor, mit dem Hinweis auf § 13b UStG.