Hallo zusammen,
wenn bereits fernablesbare Zähler installiert sind, müssen Mieter ab 01.01.2022 monatlich über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informiert werden.
Sind noch keine fernablesbare Zähler installiert, müssen Mieter ab 01.01.2022 einmal jährlich über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informiert werden.
Der Verbrauch muss nach § 6a HeizkostenV (Punkt 5) witterungsbereinigt erfolgen. Darin steht:
5. einen Vergleich des witterungsbereinigten Energieverbrauchs des jüngsten Abrechnungszeitraums des Nutzers mit seinem witterungsbereinigten Energieverbrauch im vorhergehenden Abrechnungszeitraum in grafischer Form. Der Energieverbrauch nach Satz 1 Nummer 5 umfasst den Wärmeverbrauch und den Warmwasserverbrauch. Dabei ist der Wärmeverbrauch einer Witterungsbereinigung unter Anwendung eines den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Verfahrens zu unterziehen. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, soweit für den Vergleich der witterungsbereinigten Energieverbräuche Vereinfachungen verwendet werden, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gemeinsam im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind.
Im Bundesanzeiger konnte ich dazu nichts finden.
Hat sich hier schon jemand mit dieser Thematik auseinandergesetzt und kann mir einen Tipp geben wie man die geforderte Witterungsbereinigung durchführt oder wo man weiterführende Informationen dazu erhalten kann?
Viele Grüße
Abrechner