Hallo,
ich habe ein Kleingewerbe als Fotograf, also letztes Jahr von der Kleinunternehmerregelung gebrauch gemacht. Für die Arbeit habe ich mein Privathandy mit meinem privaten Handyvertrag genutzt. Das stelle ich gerade auf geschäftliche Verträge um, jedoch würde ich gerne die gewerbliche Nutzung des privaten Handys in 2022 in der EÜR angeben. Wie kann ich das verbuchen? Die Anschaffungskosten des Handys spielen dabei keine Rolle, es geht nur um die laufenden Vertragskosten.
Das Thema habe ich schon im Forum gesucht, es gab auch genau meine Frage. Die Antwort-Links sind aber leider alle uralt und verfallen
Daher schon einmal vielen Dank und LG,
Andy