Auflistung aller Pauschalen, auch ohne Belege

  • Hallo,


    gibt es hier, bzw irgendwo eine Auflistung aller Pauschalen, die man in der Erklärung angeben kann, ohne dass man die belegen oder nachweisen muss.


    Arbeitsmittel für 110,- usw...


    Wie ist es mit Spenden? Früher ging das immer ohne Probleme bei mir durch, letztes Jahr wurde dies gestrichen, da ich absolut keine Nachweise hatte.


    Kann ich Spenden in einer Höhe ohne Kontoauszugsnachweis oder Bestätigung angeben?


    Vielen Dank für Hilfen.

    • Offizieller Beitrag

    Wie ist es mit Spenden? Früher ging das immer ohne Probleme bei mir durch, letztes Jahr wurde dies gestrichen, da ich absolut keine Nachweise hatte.


    Kann ich Spenden in einer Höhe ohne Kontoauszugsnachweis oder Bestätigung angeben?

    Da gibt es keine Pauschalen. Und im Übrigen hast Du in Deiner Erklärung wahrheitsgemäße Angaben zu machen.


    Arbeitsmittel für 110,- usw...

    Und eine Pauschale ist selbst das nicht, sondern vielmehr eine Nichtbeanstandungsgrenze. Ein großer Unterschied.


    Man kann sich auch sehenden Auges ins Unheil stürzen. Du musst doch sicherlich noh längere Zeit Erklärungen abgeben, oder?

  • Zitat

    Da gibt es keine Pauschalen. Und im Übrigen hast Du in Deiner Erklärung wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

    Vollkommen richtig. Ich habe Sachspenden gemacht (z. B. Tombola Weihnachtsfeier Verein, Kleidungssammlung Ukraine, usw) und habe auch so kleinere Beträge an Organisationen und Vereinen gespendet. Das jedoch in bar und habe mir dummerweise keine Spendenquittung aufgehoben oder auch nicht immer eine bekommen.

    Darum ja die Frage, ob es da so eine Nichtbeanstandungsgrenze wie für Arbeitsmittel gibt, dass man diese eben ohne Nachweise auch abgeben kann oder habe ich hier einfach nur Pech gehabt?


    Bei den Arbeitsmitteln komme ich jedoch locker über diese 110,- Euro. Kullis und etc selbst gekauft. Hosen (meist Oma mit Flickmittel repariert) und Arbeitshosen, TShirts und Pullis wurden oft gewaschen.

    Wenn ich über diese 110,- Euro komme Nichtbeanstandungsgrenze komme, bspw. durch Wäsche, dann diese 110,- Euro weglassen und Wäsche explizit aufführen oder kann ich diese 110,- Euro in der Erklärung für diese Kleinteile stehen lassen und zusätzlich die Wäsche angeben? (wird also Arbeitsmittel (Bürobedarf) und Arbeitskleidung hier getrennt voneinander behandelt)


    Belege habe ich hier nicht, da alles daheim gewaschen wurde, mit der "normalen Wäsche" der Kinder und Freundin.


    Kann/Darf ich hier den kompletten Waschvorgang 5 kg angeben, oder muss ich pro Waschgang die Arbeitswäsche "schätzen"?

    Wir waschen beispielsweise jeden 2ten Tag Bunt mit ca. 5 kg, davon Arbeitswäsche wohl 1 kg.


    Zusätzlich habe ich einen GDB von 20 %. Diesen Betrag kann man ja ab 2021 abgeben. Lade ich diese Belege bestenfalls mit dem Programm Steuerscan hoch und werden diese Belege auch für die Folgejahre gespeichert, festgehalten für das Amt oder lade ich das besser über das Elster-Belege-Programm hoch, damit ich nur einmal den Aufwand des Hochladens habe und Belege dieser Art automatisch in späteren Erklärungen mitsenden kann?


    Ersatzweise war ich auch als Trainer/Übungsleiter tätig beim Verein meines Sohnes. Geld hierfür bekam ich keines.

    Bekommt man hier auch eine geschätzte Entschädigung oder welche Nachweise benötigt man hier vom Verein, dass man kurzfristig mal

    ein Training "gehalten" hat?


    Danke für die Hilfen, möchte ja auch wirklich nichts falsch machen mit dem Programm.

  • Die "'echten" Pauschalbeträge findest du im Einkommensteuergesetz - dort ist alles aufgeführt, was als Pauschale angesetzt werden kann. Die von dir genannten Arbeitsmittel sind mMn überhaupt nicht absetzbar. Alles was du hier nennst, ist auch privat veranlasst und damit - da nicht über messbare Kriterien abgrenzbar - nicht ansetzbar (§ 12 EStG). Wäsche waschen ist schon vor einiger Zeit vom BFH verworfen worden! Schon allein, dass du den Anteil Arbeitswäsche nur schätzen kannst, zeigt, dass hier überhaupt keine Möglichkeit besteht, das anzusetzen.

    Arbeitswäsche wurde ebenfalls als nicht absetzbar vom BFH bezeichnet - außer die wirklich typische Arbeitskleidung. Der BFH hat den schwarzen Anzug eines Bestatters nicht anerkannt als Arbeitskleidung, also eher keine Chance. Auch bei Reparaturen nicht. Aus gutem Grund gibt es auch keine Nichtaufgriffsgrenze.


    Es gibt nur eine Belegvorhaltepflicht - wo du diese aufbewahrst, ist dir überlassen. Aber: hochladen in der Steuerbox hilft nicht, wenn du dem Finanzamt Belege vorweisen musst (Behindertenausweis nur einmal), die Belege dort werden nicht an das Finanzamt übermittelt.


    Wenn du keine Entschädigung erhalten hast, hast du keine Einnahmen. Wer soll dir denn hier eine geschätzte Entschädigung zahlen? Die Allgemeinheit, sprich die Steuerzahlenden? Das Training nennt sich ja nicht umsonst gemeinnützig - du kannst den Übungsleiterfreibetrag nur nutzen, wenn du auch Einkünfte hattest.


    Im übrigen: ich gebe hier meine persönliche Meinung wider - es ist keine steuerliche Beratung.

  • Billy

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Hilfen, möchte ja auch wirklich nichts falsch machen mit dem Programm.

    Diese Fragen werden auch alle im Programm geklärt. Alles andere geht in Richtung Steuerberatung und die darf das Forum nicht leisten. Deshalb müssen wir den Thread schließen.