Kryptowährung ins Betriebsvermögen einlegen

  • Kryptowährungen sind Geldmittel, also in der Regel kein Betriebsvermögen. Im Prinzip ein zusätzliches Bankkonto.

    Nur: sollen diese Kryptowährungen dem Geschäftsbetrieb dienen, dh. willst du damit zahlen und Zahlungen erhalten? Geldanlage dürfte nicht der Geschäftszweck deines Unternehmens sein.

  • ...sollen diese Kryptowährungen dem Geschäftsbetrieb dienen, dh. willst du damit zahlen und Zahlungen erhalten? Geldanlage dürfte nicht der Geschäftszweck deines Unternehmens sein.

    Keine Zahlungen. Sie werden fürs Staking verwendet und die Rendite über einen Exchange verkauft. Meine Steuerberaterin sagte man müsse sie dafür zum Betriebsvermögen hinzufügen. Leider weiß ich nicht wie eine solche Einlage zu buchen ist. Ich hätte sie jetzt als immateriellen Sachwert behandelt.

  • Und was ist dein "Kleingewerbe"? Hängt das mit der Kryptowährung zusammen? Sonst wäre das ja eine weitere gewerbliche Tätigkeit.

    Wobei: Betriebsvermögen muss ja für mehr als ein Jahr dem Gewerbe dienen, sonst ist es Umlaufvermögen. Frage deine Beraterin, ob du da nicht etwas missverstanden hast.

  • Kryptowährungen sind Geldmittel, also in der Regel kein Betriebsvermögen.

    Zitat von rtskg-de

    Kryptowährungen gelten in Deutschland als sogenannte immaterielle Wirtschaftsgüter. Diese werden ähnlich wie Patente, Rechte, Domains oder dem Handel von digitalen Wirtschaftsgütern in Videospielen behandelt. Und zwar werden sie im Betriebsvermögen grundsätzlich dem Anlagevermögen zugeordnet.