Abrechnung bei zwei Eigentümern

  • Guten Tag zusammen,


    vielleicht weiß jemand hier die Antwort auf meine Frage. Wir haben in unserer Eigentümergemeinschaft seit letztem Jahr auch ein Geschwisterpaar, die zu gleichen Anteilen im Grundbuch einer unserer Wohneinheiten eingetragen sind. Sie sind nicht an gleicher Adresse ansässig. Muss ich dies irgendwie in der Abrechnung berücksichtigen, oder erstelle ich eine ganz normale Abrechnung zu der Wohnung und sende sie einem der Geschwister stellvertretend für den anderen mit zu?


    Vielen Dank für mögliche Antworten

  • Die Geschwister stellen eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) dar. Im Moment sind beide zu gleichen Teile eingetragene Eigentümer - wird sich aber im nächsten Jahr ändern. Dann ist die GbR rechtsfähig und bekommt als solche dann die Abrechnung - für dich dann einfacher.

    Dieses Jahr musst du beiden eine (Teil-)abrechnung erstellen, es sei denn, die beiden haben einen Bevollmächtigten benannt.

  • Meiner Ansicht nach gibt es nur eine Abrechnung. Wie die beiden das im Innenverhältnis lösen, ist deren Sache.

    nein - denn ein Ehepaar ist keine GbR! Es sind zwei rechtlich unabhängige Eigentümer (Geschwister) und kein Ehepaar, das hier als Ausnahmefall gesehen werden kann.


    Warum ändert sich das denn erst im nächsten Jahr mit der GbR?

    Weil dies der Gesetzgeber so geregelt hat. Bislang sind GbR nicht rechtlich handlungsfähig (z. B. werden im Grundbuch nicht die GbR eingetragen, sondern die einzelnen Gesellschafter mit dem Vermerk "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts"), ab nächstem Jahr ändert sich dies eben. Dann wird die GbR rechtsfähig (analog z. B. zu Kommanditgesellschaftern oder offenen Handelsgesellschaften) und wird damit auch als Gesellschaft im Grundbuch eingetragen. Zusätzlich erfolgt dann ein Eintrag im neuen Gesellschaftsregister (ohne diesen Eintrag können dann keine Änderungen im Grundbuch mehr vorgenommen werden, Banken werden keine Kredite mehr vergeben oder verlängern ....).

    Ab dann kann die GbR auch als Eigentümer im Programm eingetragen werden - die Abrechnung jetzt ist eben nicht analog zu Ehepaaren zu sehen.


    Allerdings: es wird am einfachsten sein, die Abrechnung für die Wohnung zu machen als eine Abrechnung, dann den Ausdruck in Word bearbeiten mit den halben Werten und an die beiden Geschwister adressieren und versenden, sofern sie nicht einen Empfangsbevollmächtigten benannt haben.