Darstellung Zweifamilienhaus mit Wohnrecht

  • Hallo liebes Forum,

    ich hoffe ich bin im richtigen Bereich.


    Zu meinem Anliegen:

    Meine Frau hat das Zweifamilienhaus ihrer Großeltern gekauft. Im Erdgeschoss leben die Großeltern mit einem eingetragenen Wohnrecht, das 1. OG wird durch uns vermietet.


    Die Großeltern zahlen lediglich ihren Anteil an Nebenkosten an uns.


    Wie stelle ich diesen Sachverhalt in WISO Steuer dar? Würde ich die Nebenkosten bei einer "unentgeltlich überlassener Wohnung" eintragen, müsste ich diese als Einnahmen versteuern, ohne die mit der Wohnung im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben auf der anderen Seite abziehen zu können. Da auf der anderen Seite nur die Ausgaben die im Zusammenhang mit der vermieteten Wohnung entstanden sind, als Ausgaben geltend gemacht werden können.


    Ich hoffe ich konnte mein Problem vernünftig erklären.


    Gruß


    Familie G

    • Offizieller Beitrag

    Und was hat der Steuerberater geraten, bei dem Ihr Euch doch hoffentlich vor Unterschrift derartiger Verträge entsprechend informiert habt? Dem Forum jedenfalls ist aufgrund des Steuerberatungsgesetzes eine Steuerberatung nicht gestattet. Abgesehen davon würde sich hier ohne Kenntnis aller Vertragsmodalitäten kaum jemand zu einer definitiven Aussage durchringen.


    Nießbrauch bei Vermietung - Quelle: Buhl steuernsparen.de

  • Ich möchte nicht steuerlich beraten werden, ich möchte wissen wie der Sachverhalt in der Software dargestellt wird, da die Software selbst dazu keine Antworten liefert.


    Möchte ich einen Steuerberater bezahlen, brauche ich keine Steuersoftware.


    Danke für den Link. Vielleicht werden meine Fragen dort ja beantwortet.

    • Offizieller Beitrag

    Möchte ich einen Steuerberater bezahlen, brauche ich keine Steuersoftware.

    Den solltest Du Dir aber leisten, denn im Hinblick auf den Vorbehaltsnießbrauch, den sich ja die Großeltern Deiner Frau für die eine Wohnung haben eintragen lassen, hast Du die einkommensteuerlichen Folgen anscheinend nicht verstanden. Und eine Steuersoftware kann auch nicht zaubern und ersetzt auch nicht in allen Fällen einen Steuerberater. Und die unterschiedliche Behandlung beider Wohnungen macht es jetzt nicht einfacher. Ohne Steuerberatung kommst Du da m.E. nicht raus und die dürfen wir eben nicht leisten. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.


    Nein leider beantwortet der Link die Fragen nicht.

    Dann solltest Du den Artikel noch einmal genau lesen. ;)

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.