Guten Tag,
ich bin freiberuflich als Musiker tätig und erstelle für meine Steuererklärung eine EÜR.
Dieses Jahr habe ich Einkünfte aus dem europäischen Ausland, die sich in zwei Gruppen unterteilen.
1. Einkünfte in Euro (z.B. Frankreich, Niederlande, Italien), die von mir komplett versteuert werden. Diese landen als "gewöhnliche" freiberufliche Einnahmen in meiner EÜR.
2. Einkünfte in Euro aus Belgien, bei denen 18% Quellensteuer abgezogen werden. Der überwiesene Betrag, der auf meinem Konto eingeht ist also bereits versteuert.
Meine Frage ist nun, wie ich das korrekt in meiner EÜR kenntlich machen kann. Geht das überhaupt? Oder muss ich das ausschließlich über die Anlage AUS regeln? Landen die Einkünfte dann trotzdem in der EÜR? Ich bekomme vom belgischen Arbeitgeber eine Übersicht über die entrichteten Steuern in Belgien.
Ich wäre sehr dankbar für eine Erklärung!
Herzliche Grüße,
GGould