Einkommensteuererklärung 2022 - zurückgezahlten Arbeitslohn wo und wie eintragen?

  • Hallo Zusammen, ich habe eine Frage in der Hoffnung es kann Sie mir jemand beantworten:


    Ich bin im Oktober 2021 wegen längerer Krankheit nach 6 Wochen aus der Lohnfortzahlung gefallen und die Krankenkasse hat

    mir ab da Krankengeld gezahlt.


    Mein Arbeitgeber hat mir allerdings für knapp 1,5 Monate den Lohn noch weitergezahlt (Oktober/November 2021) und diesen dann erst im

    Februar 2022 Brutto zurückgefordert und ich habe ihm das da dann entsprechend zurück bezahlt.


    Wo genau und wie muss ich nun diesen Betrag den ich in 2022 für das Jahr 2021 an den AG zurückbezahlt habe in Wiso Steuer

    eintragen für meine Einkommenssteuererklärung 2022?


    Vielen lieben Dank!!

    • Offizieller Beitrag

    Das sollte m.E. eine negative Einnahme, also negativer Arbeitslohn, sein, den der AG entsprechend in einer Lohnsteuerbescheinigung des Jahres der Rückzahlung zu berücksichtigen und der Finanzverwaltung elektronisch zu bescheinigen bzw. zu übermitteln hat.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Einkommenssteuererklärung 2022 - zurückgezahlten Arbeitslohn wo und wie eintragen?“ zu „Einkommensteuererklärung 2022 - zurückgezahlten Arbeitslohn wo und wie eintragen?“ geändert.
  • Das sollte m.E. eine negative Einnahme, also negativer Arbeitslohn, sein, den der AG entsprechend in einer Lohnsteuerbescheinigung des Jahres der Rückzahlung zu berücksichtigen und der Finanzverwaltung elektronisch zu bescheinigen bzw. zu übermitteln hat.

    danke für die Antwort! Muss das dann eine separate Bescheinigung sein die ich dann auch in den abgerufenen Formularen finden müsste (falls ja ist da aktuell keine dabei) oder müssten dann die Beträge auf der Elsterbescheinigung 2022 bereits entsprechend korrigiert sein ohne das ich das dann auf Anhieb einfach so erkennen kann?


    Vielen lieben Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du bei dem AG weiterhin beschäftigt warst und im Veranlagungszeitraum Arbeitslohn erhalten hast, dann müsste das verrechnet sein. Warst Du nicht mehr bei ihm beschäftigt, müsste er das entsprechend dem FA elektronisch übermittelt und Dir bescheinigt haben. So zumindest mein Kenntnisstand. Bin aber kein AG-Spezialist.

  • Danke für die Antwort. Dann muss ich noch mal nachrechnen und die monatlichen Lohnzettel mit dem Elsterbescheid abgleichen.


    Ich war weiterhin beschäftigt, bin in 2022 auch wieder aus dem Krankengeld zurück in die normale Beschäftigung.


    Eine Verrechnung gab es aber zumindest mit den monatlichen Lohnabrechnungen nicht... alles was ich habe ist das Schrieben des AG in dem

    die Beträge die ich zurückzahlen musste aufführt mit der Kontonummer wohin die Überweisung gehen muss..


    Evtl. ist dann aber ja der Gesamtbetrag des Bruttolohns in der Elsterbescheinigung 2022 (Bruttoeinkommen) um den Betrag den ich

    zurückzahlen musste reduziert....? Muss ich mal nachrechnen.


    Wenn dem aber nicht so sein sollte, wo und wie müsste ich den zurückbezahlten Betrag denn dann als negative Einnahme

    in WISO eintragen?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn dem aber nicht so sein sollte, wo und wie müsste ich den zurückbezahlten Betrag denn dann als negative Einnahme

    in WISO eintragen?

    Wenn dann eben in eine neue Maske "Lohnsteuerbescheinigung", was das FA aber ignorieren könnte, da dieses sich auf die elektronisch übermittelten Daten verlässt. Das würde ich dann in jedem Fall mal vorab telefonisch mit dem FA abklären. Den Thread netter Weise insoweit auf dem Laufenden halten.