Gleicher Steuersatz für Beamte und Angestellte?

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem: Ich bin Beamtin und habe die Lohnsteuerklasse 3. Wenn ich meine Daten in wiso eingebe und auch angebe, dass ich Beamtin bin, berechnet das Programm mir aber die Lohnsteuer von Angestellten. Es spielt keine Rolle, welche Berufsgruppe ich anwähle, die zu zahlende Lohnsteuer bleibt gleich. Das kann doch nicht sein oder?


    Wo ist mein Fehler??



    Übrigens ist es auch egal, welche Lohnsteuerklasse ich angebe, ob 3, 4 oder 5. Auch hierbei bleibt die zu zahlende Lohnsteuer gleich.


    Irgendwo ist da doch der Wurm drin. Kann mir irgendwer vielleicht zeigen, wo er ist? Egal, was ich angebe, Lohnsteuerklasse 3, 4 oder 5, Angestellt oder Beamtin, die Lohnsteuer soll die gleiche sein??

  • Wieso sollte die Einkommensteuer (nicht Lohnsteuer) für Beamte anders berechnet werden als für "Normalsterbliche"? Die Einkommensteuer ist für alle gleich. Der Steuersatz richtet sich einzig nach dem Einkommen (sprich Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben etc.). Dafür gibt es dann Steuertabellen oder Rechner im Internet.


    Die Lohnsteuer ist das, was dein Dienstherr monatlich von deinen Bezügen abzieht. Diese wird von der am Ende zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen (erfolgt über die Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung). Hier ist die Lohnsteuerklasse relevant, aber nicht mehr bei der Ermittlung der Einkommensteuer. Hier zählen nur die Einkünfte und die abziehbaren Ausgaben. Gleichgültig, ob Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe, Freiberuf, nichtselbständig tätig (Angestellte, Beamte, Pensioäre, Betriebsrentner ....), Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte, sonstige Einkünfte - der Steuersatz ist bei gleicher Höhe des Einkommens für alle gleich.

  • @Neuling50 wiso ist aber der Meinung, dass ich als Beamtin der Lohnsteuer Klasse 3 die gleiche Lohnsteuer zahlen müsste, wie in der Steuerklasse 4 und da ich das ja nicht gemacht habe (der Dienstherr hat mir ja nur die Lohnsteuer der Klasse 3 abgezogen) setzt wiso mir eine Nachzahlung bei der Einkommensteuer rein weil das Programm meint ich hätte zu wenig Lohnsteuer gezahlt

  • Danke miwe4 der Rechner bestätigt nur, was ich schon wusste, nämlich dass ich in Klasse 3 nicht die gleiche Lohnsteuer zahlen muss wie in Klasse 4.


    Dennoch, wenn ich das bei wiso eingebe, wird meine Lohnsteuer vom Programm als Klasse 4 berechnet und eine Nachzahlung veranschlagt.

  • ...Einkommensteuer!!! In dem Lohnsteuerbescheid ist die abgeführte Lohnsteuer aufgeführt, mit Deiner Einkommensteuererklärung erklärst Du Dein Einkommen. Dieses (Gesamt-)Einkommen wird entsprechend der Steuerklasse mit x% Einkommensteuer "belastet", abzgl. bereits gezahlter Lohnsteuer, +/- div. Pauschalen, sonstiger Erstattungen oder außergewöhnlichen Belastungen und am Ende erhältst Du eine Erstattung oder musst etwas nachzahlen.

    • Offizieller Beitrag

    Dennoch, wenn ich das bei wiso eingebe, wird meine Lohnsteuer vom Programm als Klasse 4 berechnet und eine Nachzahlung veranschlagt.

    Die Lohnsteuerklasse ist bei Berechnung der Jahreseinkommensteuer nicht relevant (höchstens für ein paar Prüfungen im Programm). Die wirkt sich nur auf das aus, was Dir von Gehalt abgezogen wurde. Das ist bei Beamten nicht anders als bei Arbeitnehmern.

  • Hey, ich danke euch allen. Ich glaube, ich hatte einen gewaltigen Denkfehler....


    Ich bin letztes Jahr erst in die Klasse 3 gewechselt und war erschrocken, als das Programm meinte, ich sollte so viel nachzahlen. Aber wenn ich das mit meinem Mann zusammen berechnen lasse (der ist logischerweise in die 5 gewechselt) dann passt es ja wieder....

    • Offizieller Beitrag

    Dennoch, wenn ich das bei wiso eingebe, wird meine Lohnsteuer vom Programm als Klasse 4 berechnet und eine Nachzahlung veranschlagt.

    Ein Steuerprogramm für die Einkommensteuer berechnet keine Steuer nach Lohnsteuertabellen. Für die Einkommensteuer gelten je nach Veranlagungsart die Grundtabelle oder die Splittingtabelle. Bei der Veranlagung werden bereits erhobene Steuern, z.B. Lohnsteuer als Erhebungsart der Einkommensteuer, angerechnet.


    Und bei beamteten Personen gibt es darüber hinaus die Problematik der Mindestvorsorgepauschale. Zudem führt die Steuerklassekombination 3/5 sehr oft zu Nachzahlungen. Die genannten Punkte stellen deshalb nicht ohne Grund Pflichtveranlagungsgründe des § 46 EStG dar.


    Könntest Du aber auch alles über die Forumssuche nachlesen, entsprechende Suchwörter natürlich vorausgesetzt.