Warmwasser mit Wärmepumpe, aber ohne Wärmemengenzähler

  • Grüße in die Community,

    Dies ist meine Ersteingabe aller Daten u.a. mit der Wärmepumpe, die sowohl für die Heizung und Warmwasser zuständig ist.

    Ich habe keinen Wärmemengenzähler, sondern nur einen Kaltwasserzähler für das Auffüllen des Warmwasserspeichers. Ist eine Abrechnung nach der Formel für die eigene Wohnung und die vermietete Wohnung möglich ( jeweils 2 Bewohner )?


    Vielen Dank im Voraus

    Steffen

  • Ich habe keinen Wärmemengenzähler

    Wenn kein Wärmemengenzähler oder bei Heizkörper Heizkostenverteiler (HKV) vorhanden sind, kannst du unter "Daten der Heizung" nur die Nutzung Heizung eingeben, denn dann entfallen die Punkte zur Eingabe von weiteren Daten.


    In der Regel werden entweder WMZ oder HKV für die Heizung benötigt. Wird Warmweasser mit erwärmt, müssten mindestens Warmwasserzähler vorhanden sein. Aus deiner Info entnehme ich, dass du keine Messgeräte hast. Dann kannst du auch keine verbrauchsabhängige Heizkosten berechnen, sondern musst mit der Minimalanforderung arbeiten.


    Beim Warmwasser gibt es noch einen Punkt mit der Formel, damit stellst du nur ein, ob das Warmwasser mittels WMZ, Warmwasserzähler oder keinem berechnet werden kann. Denn hinter der Formel steht dann die Maßgabe, dass nach Wohn- oder Heizfläche abgerechnet wird.


    Ich arbeite mit dem Hausverwalter, habe als Muster aber auch den Vermieter auf dem Rechner, kann dir aber keine weitere Hilfe mehr geben. Probiere es erst einmal aus, wenn es nicht kjlappt, dann melde dich, Blumenmeer wird dir sicherlich helfen können.

  • Vielen Dank für die Ausführungen/Erklärung.

    Wir haben keine WMZ und nur Zähler für Strombezug, Zähler für Strom Mietwohnung und Zähler für unsere eigene Wohnung. Es gibt noch einen Zähler für die Wärmepumpe. Die Heizkosten kann ich auch nur über den Stromzähler für die Wärmepumpe anteilig bezogen auf die Wohnflächen/qm ermitteln. Die Mietwohnung hat 70 qm WF und unsere Wohnung 156 qm WF. Das ist alles nicht sehr genau und ich weiß nicht, ob es die gesetzlichen Vorschriften erfüllt.

    Bisher haben wir mit dem Mieter einvernehmlich eine Warmmiete vereinbart.


    Vielen Dank

  • Hallo Blumenmeer1,


    das klingt ja vielversprechend und wäre ja eine Lösung. Ich bin ein Neuling hier und kenne nicht die Gebräuche in dem Foren hier. Können Sie/Du mir die Musterdatei zur Verfügung stellen?

    Vielen Dank

    Steffen

  • Ich gehe davon aus, dass das ein Zweifamilienhaus ist, wo der Eigentümer drin wohnt.


    Bei dieser Konstellation gibt es vereinfachte Bedingungen. Obwohl es sicherlich besser wäre, zumindest für die Heizkosten den Wärmebedarf der einzelnen Wohnung messtechnisch zu erfassen. Doch es muss nicht sein, wenn du selbst drin wohnst.


    Umgelegt werden die Heizkosten laut Heizfläche. Heizfläche deshalb, denn bei Balkon und Terrasse fallen keine Heizkosten an, die müssten dann aus der Wohnfläche reduziert werden.


    Also in deinem Sinne ist eine einfachere Abrechnung gesetzlich erlaubt.