Hinzuverdienstgrenze in passiver Altersteilzeit (ATZ)

  • Am 01.07.2023 beginnt die Freistellungsphase meiner Altersteilzeit. Ich möchte dann damit beginnen, ein wenig als selbständiger Freiberufler zu arbeiten. Soweit ich informiert bin, dürfen die monatlichen Einkünfte im Jahresdurchschnitt die Minijob-Grenze von 520 Euro/Monat nicht überschreiten!? Ist das auch in 2023 noch so?

    Was mir überhaupt nicht klar ist, wie sich in diesem Fall die Einkünfte eines Selbständigen berechnen. Sind es die Brutto-Beträge, die ich meinen Auftraggebern in Rechnung stelle, oder ist es das zu versteuernde Einkommen, das herauskommt, wenn ich alle absetzbaren Kosten abgezogen habe?

    Hoffe dass die Frage hier richtig platziert ist und mir jemand diese Frage(n) beantworten kann!?

    Danke schön :)

    • Offizieller Beitrag

    Was mir überhaupt nicht klar ist, wie sich in diesem Fall die Einkünfte eines Selbständigen berechnen.

    Für Einkommensteuer und Umsatzsteuer gelten dieselben Regeln wie für alle Unternehmer. Da hat die Altersteilzeit rein gar nichts mit zu tun. Unternehmer ist Unternehmer. Und entsprechend der Art der ausgeübten Tätigkeit greift bei der ESt dann die Einkunftsart.