Lohnsteuerbescheinigung nicht vorhanden - was tun?

  • Hallo und einen schönen Ostersonntag wünsche ich euch,


    ich habe folgendes Problem und würde gerne um Rat bitten.

    Zur meiner Geschichte von 2022.


    Vom 01.Januar bis 31.November Arbeitete ich im Betrieb X und ab Dezember Monat bei Betrieb Y.


    Ich lud wie gewohnt meine Software runter, meldete mich an und lud alle Daten die verfügbar waren runter.

    Vom neuen Betrieb Y ist die Lohnsteuerbescheinigung vorhanden.

    Doch von Betrieb X noch nicht.


    Betrieb X hat im August 2022 ein Schutzschirmverfahren (Insolvenz) eröffnet, dieser sollte 3 Monate gehen, doch das Schutzschirmverfahren wurde um 2 Monate also auf den Monat November, 2x verschoben. Somit galt das Schutzschirmverfahren von November bis Januar und ich war nur 1 Monat von der Insolvenz betroffen.

    Weiß jetzt natürlich nicht wie relevant dies für euch ist.


    Normalerweise soweit ich mich informiert habe sollte mein Lohnsteuerbescheid spätestens am 28.Februar beim Finanzamt übermittelt worden sein, somit müsste ich es doch auch abrufen könne? Oder irre ich mich dabei?


    Den in Papierform habe ich meinen Lohnsteuerbescheid immer noch nicht bekommen.


    Kann es sein das die Bearbeitung durch die Komplexe Art wegen Insolvenz und Verschiebung sich verzögert wegen Änderung?


    Der Betrieb X existiert noch und wurde aufgekauft.


    Zudem muss ich sagen das die Personalabteilung des Arbeitgebers X eine Katastrophe war, was Abrechnungen und co. ging.


    Wie muss oder kann ich vorgehen?

  • SeanBen

    Hat den Titel des Themas von „Lohnsteuerbescheinigung kann nicht vorhanden?!“ zu „Lohnsteuerbescheinigung nicht vorhanden was tun“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Kann es sein das die Bearbeitung durch die Komplexe Art wegen Insolvenz und Verschiebung sich verzögert wegen Änderung?

    Du musst Dich insoweit an den Insolvenzverwalter wenden.

  • Kann es sein das die Bearbeitung durch die Komplexe Art wegen Insolvenz und Verschiebung sich verzögert wegen Änderung?

    Du musst Dich insoweit an den Insolvenzverwalter wenden.

    Ok. Danke erstmal für die schnelle Rückmeldung.

    Aber ist es dennoch normal das, die Lohnsteuerbescheinigung immer noch nicht dem Finanzamt zum Abruf zur Verfügung gestellt wurden?

    Oder ist es Gesetzlich Pflicht das diese bis zum 28.Febuar übermittelt sein sollte?

    • Offizieller Beitrag

    Du musst Dich insoweit an den Insolvenzverwalter wenden.

    ELStAM - Information_fuer_Arbeitgeber .pdf

  • Du musst Dich insoweit an den Insolvenzverwalter wenden.

    ...den es allerdings im Schutzschirmverfahren nicht gibt, denn es ist ein Verfahren in Eigenverwaltung. Dementsprechend ist weiterhin das Unternehmen Ansprechpartner.

    • Offizieller Beitrag

    Du musst Dich insoweit an den Insolvenzverwalter wenden.

    ...den es allerdings im Schutzschirmverfahren nicht gibt, denn es ist ein Verfahren in Eigenverwaltung. Dementsprechend ist weiterhin das Unternehmen Ansprechpartner.

    Mag sein, ich bin kein Experte für Insolvenzrecht. Was den Fragesteller dann wieder zu seinem AG und dessen Personalabteilung führen würde.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Lohnsteuerbescheinigung nicht vorhanden was tun“ zu „Lohnsteuerbescheinigung nicht vorhanden - was tun?“ geändert.