Allgemeine Ausgaben-->Kranken- und Pflegeversicherungen--> Anspruch auf Krankengeld

  • Hallo,


    ich hätte da zwei Verständnisfrage:


    1. (Person Waldemar)

    Wenn in der Lohnsteuerbescheinigung bei Punkt 2 Anzahl "U" 0 drinsteht, dann bestand doch auch kein Anspruch auf Krankengeld und ich muss bei "Enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt" den vollen Betrag eintragen (Betrag = Lohnsteuerbescheinigung Punkt 25).


    2. (Person Paulina)

    Wenn in der Lohnsteuerbescheinigung bei Punkt 2 Anzahl "U" 1,2,3 usw. drinsteht, kann ich davon ausgehen, dass die Person Krankengeld bezogen hatte


    • Offizieller Beitrag

    Wenn in der Lohnsteuerbescheinigung bei Punkt 2 Anzahl "U" 0 drinsteht, dann bestand doch auch kein Anspruch auf Krankengeld und ich muss bei "Enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt" den vollen Betrag eintragen (Betrag = Lohnsteuerbescheinigung Punkt 25).

    Nein, siehe @talberg.

  • Hallo,


    danke für eure Antworten.


    Das Würde bedeuten, dass ich beim Waldemar auf "Ja" setzten muss und nicht auf "Nein" ?

    Einen Anspruch auf Krankengeld hat in Deutschland doch jeder, oder?


    Ich bin davon ausgegangen, dass wenn man kein Krankengeld bezogen (also nicht länger Krank war wie 6 Wochen) hat man "Nein" wählt und beim

    "Enthaltene Beiträge, aus dennen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt" [siehe oben mein Screenshot] den vollen Betrag aus der "Krankenversicherung aus Lohnsteuerbescheinigung" eintragen darf.

    • Offizieller Beitrag

    Das Würde bedeuten, dass ich beim Waldemar auf "Ja" setzten muss und nicht auf "Nein" ?

    Das sollte eigentlich schon so vom Programm übernommen worden sein, wenn Du die Lohnsteuerbescheinigung 1:1 eingegeben hast.

  • Das sollte eigentlich schon so vom Programm übernommen worden sein, wenn Du die Lohnsteuerbescheinigung 1:1 eingegeben hast.

    Ich klinke mich mal ein ;)


    Bin gerade dabei die Steuererklärung meiner Schwiegermutter für 2023 zu erstellen.


    Nach Übernahme der elektronischen Lohnsteuererklärung vom ehemaligen Arbeitgeber ihres verstorbenen Ehemanns (Pensionsrente) und der Alters- und Witwenrente vom Finanzamt, also ohne dass ich relevante Einträge gemacht habe, kam eine Warnmeldung bezüglich dem Anspruch auf Krankengeld.


    Anscheinend hat das Buhl Steuerprogramm, dadurch, dass sie Pensionszahlungen vom Arbeitgeber des Ehemanns erhalten hat, beim Punkt "Anspruch auf Krankengeld" die Antwort auf "Ja" gesetzt. Vielleicht steht diese aber auch standardmäßig auf "Ja" ?


    Nachdem ich, um die Fehlermeldung weg zu bekommen die Antwort auf "Nein" gesetzt hatte kam folgende Meldung:

    "Es wurden keine Beiträge eingetragen, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt"


    Ich wusste dann nicht weiter und habe zum Glück diesen Forumsthread gefunden, die Antwort auf "Nein" geändert und wie oben beschrieben den zugehörigen Betrag aus der Lohnsteuerbescheinung eingetragen. Jetzt ist der Fehler weg :)


    Wäre es möglich, dass beim nächsten Update dieser Fehler behoben wird?

  • Vermutlich gibt es gar keinen Fehler, denn wenn die Schwiemu Pensionszahlungen vom AG des verstorbenen Mannes bekommen hat, geht das Programm davon aus, dass auch Beiträge zur KV gezahlt wurden. Die beinhalten ja naturgemäß keinen Anspruch auf Krankengeld, weil man Pensionär ist. Stellt man da nun auf "Nein" um,ist der KV-Beitrag aus der Lohnsteuerbescheinigung dazu schlüssig , und für das Programm ist alles Ok.