freiberufliche Tätigkeit als Übungsleiter in Feststellungserklärung

  • Hallo zusammen,


    ich habe 2022 selbständig gearbeitet (freiberuflich-schulisch) und muss eine gesonderte Feststellungserklärung hierfür anfertigen, da mein jetziger Wohnort (bzw. Finanzamt) und mein damaliger 'Firmensitz' sich unterscheiden. Ich habe nach Einnahmen-Überschussrechnung 2022 ca.1500€ Gewinn gemacht. Diesen würde ich gerne im Rahmen der Übungsleiterpauschale geltend machen.

    In der Steuererklärung für meinen jetzigen Wohnsitz ist dies bereits so angegeben, nur habe ich das Problem bei der Feststellungserklärung, dass ich nicht angeben kann, dass das zu versteuernde Einkommen als Übungsleiterpauschale genutzt werden soll.


    Nun meine Fragen:

    Wie mache ich meinem alten Finanzamt klar, dass der Gewinn als Übungsleiterpauschale genutzt wird? Und diese Pauschale in einer gesonderten, einem anderen Finanzamt zugehenden Einkommenssteuererklärung benannt wird?

    Wie gebe ich dies im Programm an? Ich kann hier keine zusätzlichen Formulare (bsp. S) einfügen, wo diese Angabe möglich wäre.

    Bzw. allgemeiner: Kann ich das selbständige steuerpflichtige Einkommen in der Feststellungserklärung auf 0 reduzieren und den Gewinn beim anderen Finanzamt als Übungsleiterpauschale abgelten?


    Vielen Dank & MfG

    Ben

    • Offizieller Beitrag

    ich habe 2022 selbständig gearbeitet (freiberuflich-schulisch) und muss eine gesonderte Feststellungserklärung hierfür anfertigen, da mein jetziger Wohnort (bzw. Finanzamt) und mein damaliger 'Firmensitz' sich unterscheiden.

    Wer sagt, dass dies so sein muss? Hattest Du eine Betriebstätte außerhalb Deiner Wohnung angemietet? Bei nebenberuflicher Tätigkeit doch wohl eher nicht anzunehmen.

  • Danke für die Antwort.


    Nein, meine Betriebsadresse war schlichtweg meine Meldeadresse, nur wirft mir WISO einen Fehler auf weil die mit dem Betrieb verknüpfte Steuernummer eben zum alten Finanzamt gehört und sagt ich müsse eine Feststellungserklärung machen.


    Muss ich dann meinen (nicht mehr existierenden) 'Betrieb' umziehen oder ignoriere ich den Hinweis und geben alles incl. Selbstständigkeit beim neuen Finanzamt ab?

    • Offizieller Beitrag

    Zuallererst solltest Du Dein bisheriges Wohnsitzfinanzamt über Deinen Umzug und Deine neue Anschrift in Kenntnis setzen. Und dann wird dieses eine Aktenabgabe an das neu zuständige FA veranlassen, welches Dir dann eine neue Steuernummer zuteilt. Und mit dieser Gibst Du dann Deine vollständige ESt-Erklärung ab. Wenn das FA etwas anderes möchte, was ich nicht erwarten würde, wird es sich melden.