Unterhaltszahlung an volljähriges Kind

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zu den einzutragenden Daten bei Unterhaltszahlungen an ein im gemeinsamen Haushalt lebendes, volljähriges Kind.


    Der Steuerpflichtige wird zusammen mit seiner (im gleichen Haushalt lebenden) Ehefrau, die ebenfalls ein Einkommen hat, zur Einkommensteuer veranlagt.

    Beide Ehepartner unterhalten ihr gemeinsames, volljähriges Kind, das kein eigenes Einkommen hat.


    Gibt man nun im Wiso-Steuer-Sparbuch 2022 bei "Außergewöhnliche Belastungen - Unterhalt an bedürftige Personen" Daten ein, wird ein Eintrag "Unterhalt... - [Ehemann]" angelegt und es wird ein 2. Eintrag "Unterhalt... [Ehefrau] erzeugt, der allerdings keine Einträge enthält.


    Müssen nun die Unterhaltsdaten noch einmal für die Ehefrau, die das Kind ja ebenfalls unterstützt, eingetragen werden?


    Danke für eure Antworten!


    Schöne Grüße

    DerDeedee

    • Offizieller Beitrag

    Gibt man nun im Wiso-Steuer-Sparbuch 2022 ....

    Und warum postet man das als alter Hase hier im Forum nicht im entsprechenden Unterforum? Ich habe es dann mal entsprechend verschoben.


    Der Steuerpflichtige .....

    Zu dem Du in welcher Beziehung stehst (§ 15 AO)?


    .... und es wird ein 2. Eintrag "Unterhalt... [Ehefrau] erzeugt, der allerdings keine Einträge enthält.

    Bei mir nicht. ?(


    Müssen nun die Unterhaltsdaten noch einmal für die Ehefrau, die das Kind ja ebenfalls unterstützt, eingetragen werden?

    Nein. Und wie gesagt, bei mir gibt es insoweit auch kein weiteres automatisch erzeigtes Eingabefenster. Allenfalls die üblichen Angaben zur Opfergrenze. Wobei das ja der typische Fall des Naturalunterhalts wäre.

  • Bzw. erst, wenn man über dem Doppelpfeil zum Ehepartner wechselt.

    Vielleicht habe ich dort mal draufgeklickt, weil ich mich über die automatische Zuordnung zum 1. Steuerpflichtigen gewundert hatte, obwohl gar nicht abgefragt wurde, ob nur einer oder beide Ehepartner den Unterhalt leisten...

    Da nun - wie anfangs beschrieben - getrennte Menüpunkte "Unterhalt für..." für jeden der Ehepartner existieren, war ich mir eben unsicher, ob das bei der Ehefrau nochmal eingetragen werden muss...



    Zu dem Du in welcher Beziehung stehst (§ 15 AO)?

    Was soll diese Frage?