Abrechnungsperiode vs. Datum der Zählerablesung

  • Hallo Zusammen,

    ich würde gerne meine erste Abrechnung mit Wiso:Vermieter-Web erstellen für den Zeitraum 01.01.2022-31.12.2022. Allerdings ist es ja so, dass man zu genau diesen Daten ja nie eine Zählerablesung hinbekommt, da die Mieter da meist verreist sind etc. D.h. die Ablesungen waren ganz konkret am 05.01.2022 und am 14.01.2023 - so habe ich auch die Zählerstände erfasst - die Differenz zur Abrechnungsperiode ist aus meiner Sicht vernachlässigbar. Das Programm meckert da aber. Ich würde aber ungern das Ablesedatum auf die genauen Daten der Abrechnungsperiode fälschen, da die Mieter ja sehen, dass das nicht sein kann, dass wir da die Zähler abgelesen haben. Wie handhabt ihr das?


    Viele Grüße

  • Wie handhabt ihr das?

    Ich gehe davon aus, dass beim Wasser der Hauptwasserzähler u. U. auch nicht korrekt zum 1.1. abgelesen wird, wenn ja, dann wird der Jahresverbrauch als Wasserkosten berechnet.

    Und wenn du die Wasserzähler so wie du es beschrieben hast, an unterschiedlichen Tagen die Wohnungszähler abliest, dann ist sdas kein Problem, denn ich gehe davon aus, so wie es beim Hausverwalter ist, werden Messdifferenzen vom Programm entsprechend den Wohnungszählern automatisch berechnet. Also kein Problem, auch wenn die Mieter ihre Abrechnun sehen, werden die Messdifferenzen entsprechend aufgeziegt.


    Das Programm meckert da aber

    Das ist doch klar, wenn du einen Abrechnungszeitraum vom 1.1.-31.12.22 hast, dann müssen die Zählerstände am Anfang zum 31.12.21 und zum Abrechnungsende zum 31.12.22 notiert werden, denn wie soll es dann etwas berechnen, wenn du den "Endstand" zum 15.1.23 nimmst. Das Programm darf nur max. 12 Monate abrechnen, und dafür sind dann die korrekten Zählerstände zu den angegebenen Zeiten erforderlich. Im Hausverwalter kann ich angeben: Stand 31.12.22 Ablesdatum 15.1.23, da wird richtig abgerechnet.

    Setze doch einfach einmal deine Stände zu den beiden Tagen wie angegeben, dann meckert dein Programm nicht mehr, versprochen.

  • Den Zählerstand !!! am 31.12.22

    Warum nicht dieses Datum, das ist doch sein Abrechnungenddatum. Und zu diesem muss er die Zählerstände, auch die vom 14.1.23 glaube ich, eintragen.


    Was kann zum 31.12.22 nicht sein, verstehe deine Info nicht.

  • Naja, es gibt eben die Zählerstände zum Stichtag der Abrechnung nicht - ich hätte jetzt gehofft, dass das Programm eine qualifizierte Schätzung macht oder so, wenn die um ein paar Tage variieren, da man ja nie genau die Stichtage trifft, weil das ja immer Feiertage bzw. Silvester sind. Also: Zählerstand für den 1.1. und 31.12. selbst raten bzw. schätzen? Und irgendwo im Freitext sagen, dass das fiktive Stände sind? Auch hier scheinen Hausverwalter und Vermieter anders zu funktionieren....

  • Rücksprache mit Kundensupport ergab, dass ich halt irgendwelche Zahlen zum Abrechnungsstichtag eingeben soll. (Habe jetzt dieselben genommen, die ein paar Tage später bei der tatsächlichen Ablesung erhoben wurden). Seriös/rechtssicher erscheint mir das aber nicht....