Hallo zusammen,
ich bin unsicher, ob ich die Mieteinnahmen (als Privatperson) in meinem Steuerausgleich angeben muss.
Ich habe seit kurzem eine Mitbewohnerin, die die Hälfte der Miete (640€ Kalt, 90€ NK) für das komplett möblierte Zimmer(+Küche+Bad) in München zahlt.
Ich stehe allein im Mietvertrag und habe mit meiner Mitbewohnerin einen Untermietvertrag aus dem Internet aufgesetzt.
Da ich und meine Mitbewohnerin gemeinsam die Miete an den Vermieter (Eigentümer) geht, für den das ja eine Einnahme ist und er dafür Steuern zahlt, frage ich mich, ob ich die 640€+90€ in meinem Steuerausgleich angeben muss, obwohl ich durch die Mieteinnahmen keinen Gewinn erziele.
Für jede Hilfe und Unterstützung bin ich dankbar und würde mich sehr über eure Meinungen und Tipps dazu freuen.
Viele Grüße