WG-Miete in der Steuererklärung angeben?

  • Hallo zusammen,


    ich bin unsicher, ob ich die Mieteinnahmen (als Privatperson) in meinem Steuerausgleich angeben muss.

    Ich habe seit kurzem eine Mitbewohnerin, die die Hälfte der Miete (640€ Kalt, 90€ NK) für das komplett möblierte Zimmer(+Küche+Bad) in München zahlt.


    Ich stehe allein im Mietvertrag und habe mit meiner Mitbewohnerin einen Untermietvertrag aus dem Internet aufgesetzt.


    Da ich und meine Mitbewohnerin gemeinsam die Miete an den Vermieter (Eigentümer) geht, für den das ja eine Einnahme ist und er dafür Steuern zahlt, frage ich mich, ob ich die 640€+90€ in meinem Steuerausgleich angeben muss, obwohl ich durch die Mieteinnahmen keinen Gewinn erziele.


    Für jede Hilfe und Unterstützung bin ich dankbar und würde mich sehr über eure Meinungen und Tipps dazu freuen.

    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    obwohl ich durch die Mieteinnahmen keinen Gewinn erziele.

    Bei Untervermietung müssen nur die Einkünfte, also der Überschuss erklärt werden. Einen Überschuss erzielst du ja nicht.

    An durchlaufenden Posten ist das Finanzamt nicht interessiert .

    Das würde ich so nach § 21 Absatz 1 nicht stehen lassen wollen. Grundsätzlich wäre der Sachverhalt dem FA zu offenbaren und dieses entscheidet, ob eine Berücksichtigung im Rahmen der ESt erfolgt oder Gründe Vorliegen, die dieses außer Ansatz lassen (z.B. mangelnde Überschusserzielungsabsicht/Liebhaberei). R 21.2 EStH 2021 greift hier ja auch nicht.


    Ich habe seit kurzem eine Mitbewohnerin, die die Hälfte der Miete (640€ Kalt, 90€ NK) für das komplett möblierte Zimmer(+Küche+Bad) in München zahlt.

    Das bedeutet für mich nicht, dass auch 50% der Wohnung "vermietet" sind. Das wäre vorher auch noch zu erklären.


    Und im Prinzip bewegt man sich dann jetzt bereits im Rahmen einer dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes eigentlich nicht gestatteten Steuerberatung.