Hallo,
ich habe für 2021 die Gewerbesteuer mit WISO durchgeführt und diese errechnet eine Erstattung im vierstelligen Bereich.
Nachdem nun - basierend darauf die Einkommenssteuererklärung 2021 korrigiert wurde und ich eine Rückzahlung in ungefähr der gleichen Höhe erhalte - erhöht sich die Gewerbesteuerforderung für 2021 deutlich.
Ist das logisch?
Müsste die Gewerbesteuer nicht dennoch die Rückzahlung ausweisen?
Danke im Voraus an alle Antwortenden.
Gewerbesteuer-Bescheid weicht von WISO-Berechnung deutlich ab
- KT
- Erledigt
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die Gewerbesteuer mit WISO
mit wiso was?
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eine Rückzahlung in ungefähr der gleichen Höhe erhalte - erhöht sich die Gewerbesteuerforderung für 2021 deutlich.
erstattete Gewerbesteuer ist natürlich als Betriebseinnahme zu sehen.
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miwe4
Hat das Thema aus dem Forum Unternehmen und Steuern nach WISO Steuer-Sparbuch verschoben. -
die Gewerbesteuer mit WISO
mit wiso was?
WISO Steuersoftware - ich dachte, das ist in diesem Forum selbsterklärend.
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eine Rückzahlung in ungefähr der gleichen Höhe erhalte - erhöht sich die Gewerbesteuerforderung für 2021 deutlich.
erstattete Gewerbesteuer ist natürlich als Betriebseinnahme zu sehen.
Ich habe keine Gewerbesteuer erstattet bekommen, sondern Einkommenssteuer.
Und WISO errechnete mir eine voraussichtliche Erstattung der Gewerbesteuer. -
Meine Frage lautet: Wenn ich exakt den Gewinn in der WISO Software - Gewerbesteuererklärung - eintrage wie der auf dem Gewerbesteuer-Bescheid, warum weicht dann der Messebetrag so erheblich ab. WISO liegt doch sonst nie so daneben.
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Ich weiß jetzt, warum WISO so einen anderen Betrag errechnet. Da ist die ermäßigte Steuermesszahl von 1,96% für Hausgewerbetreibende drin, während das Finanzamt den vollen Satz erhebt.
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Ich weiß jetzt, warum WISO so einen anderen Betrag errechnet. Da ist die ermäßigte Steuermesszahl von 1,96% für Hausgewerbetreibende drin, während das Finanzamt den vollen Satz erhebt.
Und wer hat Recht?
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Werde jetzt Einspruch erheben. Dann sehe ich, wer Recht hat.
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Du musst doch wissen, welcher Art Gewerbe/Tätigkeit Du nachgehst. Dazu braucht es ja nun wirklich keinen Einspruch, sondern allenfalls eines Blickes in die Gewerbeanmeldung. Und Deine Software macht nur, was Du ihr "sagst".