PV Anlage auf Kinder aufgeteilt mit GbR was tun?

  • Hallo zusammen,

    bin vom Steuerberater weg (zu teuer) und versuche nun alles selber hinzubekommen. :)


    Wir haben im Sommer 2021unsere alte PV Anlage unseren 2 minderjährigen Kindern geschenkt über Notar, Familiengericht usw. Alles i.O.

    Auch wurde in die KUR gewechselt, damit keine Umsatzsteuervoranmeldungen usw gemacht werden müssen.

    Nun habe ich hier Unterlagen vom Steuerberater und muss mich durch quälen. Hoffe auf Hilfe hier, weil ich in WISO nicht ganz klar komme.

    Es wurde eine GbR gegründet auf die Kinder.

    Somit werden die Gewinne zu 50% aufgeteilt.

    Als Steuernummer steht auf den Unterlagen von 2021 überall meine drauf. Gehe von aus, dass das so richtig ist!?


    Was muss ich nun machen?

    EÜR, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Einkommensteuererklärung?

    Letztendlich kommt doch überall 0 bei raus und durch die Freibeträge sind keine Steuern zu zahlen!?


    lg und danke


    Sunny

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Alles i.O.

    Auch wurde in die KUR gewechselt, damit keine Umsatzsteuervoranmeldungen usw gemacht werden müssen.

    Die Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG hat vorrangig erst einmal nicht mit dem Voranmeldungsverfahren zu tun, sondern hat ganz andere, sehr wesentliche, Konsequenzen.


    Ansonsten gelten die ganz normalen im Forum nachlesbaren Konsequenzen aus den steuerrechtlichen Anpassungen des Gesetzgebers (ESt ab 01.01.2022, USt ab 01.01.2023). Auch Kleinunternehmer müssen auf Anforderung eine USt-Jahreserklärung abgeben. Zumal ja ggf. noch der § 15a UStG zu beachten ist.


    Als Steuernummer steht auf den Unterlagen von 2021 überall meine drauf. Gehe von aus, dass das so richtig ist!?

    Nein, das ist es nicht. Die GbR bekommt ggf. eine eigene Steuernummer.


    Letztendlich kommt doch überall 0 bei raus und durch die Freibeträge sind keine Steuern zu zahlen!?

    Was erst einmal keine Rolle spielt. Zumal ja die Erklärung/en angefordert zu sein scheint/scheinen.


    Im Übrigen ist dem Forum eine steuerliche Beratung in der gewünschten Form aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis. Du solltest Dich ggf. an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.