Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder

  • Hallo zusammen,


    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2022.

    Bin verheiratet und habe ein Kind. Nun stecke ich an folgendem Punkt: "übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge".

    Das Kind ist bei mir in der Familienversicherung bei der DAK. Meine Frau ist als Beamtin privat Versichert.

    Welche Angaben muss ich bei diesem Punkt machen? Soll ich da nochmal meine kompletten Krankenversicherungszahlungen eingeben?


    Durch die Familienversicherung ist eine Aufsplittung auf mich und das Kind nicht möglich. Kann ich an diesem Punkt dennoch etwas geltend machen?

  • Das Kind ist bei mir in der Familienversicherung bei der DAK. Meine Frau ist als Beamtin privat Versichert.

    Wenn das Kind bei dir in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert ist, sind da keine Angaben zu machen. Deine Krankenversicherungsbeiträge

    kannst du nicht doppelt geltend machen und aufspalten ist auch nicht möglich. Für Kinder gibt es in der GKV keinen Beitraganteil.

    Wäre das Kind bei deiner Frau mitversichert, wäre es anders. In der PKV müssen auch für Kinder Beiträge bezahlt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Bin verheiratet und habe ein Kind. Nun stecke ich an folgendem Punkt: "übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge".

    Das Kind ist bei mir in der Familienversicherung bei der DAK.

    .....

    Durch die Familienversicherung ist eine Aufsplittung auf mich und das Kind nicht möglich. Kann ich an diesem Punkt dennoch etwas geltend machen?

    Dein Kind ist bei Dir beitragsfrei mitversichert. Was soll es sollte es da für einen geltend zu machenden weiteren "Beitrag" geben? Beitragsfrei ist doch mehr als eindeutig und preiswerter geht es nicht. ;)