Rechnung in Kryptowährung ausstellen | Kunde sitzt in Drittland | Krypto ins Privatvermögen zurückführen

  • Hallo,


    folgende Annahmen würde ich gerne zur Diskussion stellen:


    Wenn ein Kunde Rechnungen in Kryptowährungen (z.B. Bitcoin oder Ethereum) bezahlt ist dies möglich, solange der Rechnungsbetrag korrekt in Euro umgerechnet wird.


    Bei Sitz des Kunden außerhalb der EU wird keine Umsatzsteuer fällig.


    Die Einnahmen aus Krypotwährungen werden normal versteuert.


    Unterliegen die Kryptowährungen als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auch der Spekulationsfrist von einem Jahr oder länger, da Betriebsvermögen?


    Können die Einnahmen aus Kryptowährungen durch bezahlte Dienstleistungen in das Privatvermögen zurückgeführt werden und bleiben die Gewinne dann nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei?


    Danke für jeden Input!