Liebe Community,
wir leben in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und haben zwei gemeinsame Kinder. Aufgrund von Lohnersatzleistungen für meine Partnerin (Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, Elterngeld) hätte ich nicht gedacht, dass Naturalunterhalt möglich ist. Ich hatte trotzdem alle Eingaben gemacht und war vom Ergebnis überrascht. Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld hatten keinen Einfluss auf die zu berücksichtigenden Einkünfte, sodass Naturalunterhalt von August bis Dezember möglich sei. Im übrigen hätte ihr ohne mich etwas Wohngegeld zugestanden.
Das sah das Finanzamt anders. Screenshots und die Erläuterung des Finanzbeamten anbei.
Für Antworten, wer denn nun Recht hat - FA oder WISO - wäre ich sehr dankbar.