Steuerfestsetzung beim Rentner

  • Hallo,


    der Vater (Rentner) meiner Lebensgefährtin hatte ihr gesagt, dass er vierteljährlich Steuer nachzahlen muss. Der Vater meiner LP`in ist Rentner und verdient gute Rente.


    Er hat nun mener LP`in die schriftlichen Formulare, die er dem Finanzamt eingereicht hatte, zur Überprüfung mittels der Steuer-Web vorgelegt.


    Angenommen meine LP`in gbt die Daten lt. des ausgefüllten Formulars in die Steuer-Web ein, kann dann der Grund der Steuerfeststetzung ermittelt werden?


    Gruß

  • ... der Vater (Rentner) meiner Lebensgefährtin hatte ihr gesagt, dass er vierteljährlich Steuer nachzahlen muss.

    Du meinst richtig, er muss vierteljährlich Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten. Das ist doch bei höheren Renten ganz normal,

    ich muss das auch. Auch Renten sind steuerpflichtige Einkünfte, auch wenn bei Leibrenten bisher noch nicht 100% der Anfangsrente zu versteuern

    sind. Wie hoch die Einkommensteuer auf den steuerpflichtigen Anteil ist, kannst du mit jeder Anwendung für die Einkommensteuererklärung berechnen,

    wobei man bei bereits länger laufenden Leibrenten außer dem jährlichen Rentenbetrag und den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auch

    den sog. Rentenanpassungsbetrag wissen oder ermitteln muss. Der beinhaltet alle Rentenerhöhungen nach dem ersten vollen Rentenjahr, die sind

    nämlich zu 100% steuerpflichtig. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html

    • Offizieller Beitrag

    der Vater (Rentner) meiner Lebensgefährtin hatte ihr gesagt, dass er vierteljährlich Steuer nachzahlen muss.

    Nicht nachzahlen, sondern vorauszahlen: § 37 Einkommensteuergesetz (EStG) - Einkommensteuer-Vorauszahlung


    Angenommen meine LP`in gbt die Daten lt. des ausgefüllten Formulars in die Steuer-Web ein, kann dann der Grund der Steuerfeststetzung ermittelt werden?

    Das kann jede Steuersoftware ausrechnen und weist Dich auf die Möglichkeit hin. Nur erstellt Dir meines Wissens nach keine Software einen fiktiven Vorauszahlungsbescheid. Aber im Vorauszahlungsbescheid steht der Grund der Festsetzung der Vorauszahlungen mit Sicherheit auch in den Erläuterungen zum Bescheid benannt.