Zu zahlende Umsatzsteuer bei Reverse Charge-Rechnungen - Freie Buchung?

  • Moin
    Danke.
    Ich bin auch davon ausgegangen, dass das Programm das macht.
    Vielleicht habe ich immer das falsche Sachkonto 4600 genommen? Analog der Empfehlung unten.
    Ist vielleicht Konto 3165 eher richtig?

    1000 Dank
    Harry

    • Die Rechnungssumme, die sich aus der Facebook-Rechnung und damit aus dem eingesetzten Werbebudget ergibt, wird im SKR03 als Werbekosten im Konto 4600 (SKR04: Konto 6600) verbucht. Das ist noch selbsterklärend.
    • Aufwendiger wird es beim Thema Umsatzsteuer aufgrund des bereits thematisierten Reverse-Charge-Verfahrens. Zuerst muss die Höhe der Umsatzsteuer von 19 Prozent berechnet werden: Rechnungsbetrag x 1,19 = Umsatzsteuerbelastung. Das Ergebnis der Rechnung wird nun im SKR03 auf das Konto 1787 (SKR04: Konto 3837) eingebucht.
    • Bedingt durch das Reverse-Charge-Verfahren gilt es nun, die Umsatzsteuer wiederum als Vorsteuer geltend zu machen. Dafür ist eine Gegenbuchung erforderlich: Die Umsatzsteuer wird im SKR03 auf das Konto 1577 – abziehbare Vorsteuer – eingebucht (SKR04: Konto 1407). Ist das passiert, ist die Buchung abgeschlossen.