Jahresrechnung Energieversorger Wasser/Strom

  • Hallo,


    der Abrechnungszeitraum für die Betriebskosten geht vom 1.1. bis zum 31.12. eines Jahres. Die Schlussrechnung des Energieversorgers kommt immer Mitte Januar des Folgejahres; dort ist dann auch eine Nachzahlung/Erstattung für das Vorjahr ausgewiesen.


    Wie verbuche ich diese Werte, damit der Nachzahlungs-/Erstattungsbetrag auf den Verbrauch des Vorjahres angewendet wird?

  • Wie verbuche ich diese Werte, damit der Nachzahlungs-/Erstattungsbetrag auf den Verbrauch

    Ich gehe davon aus, dass die Berechnung für Wasser / Abwasser den Zeitraum vom 1.1.-31.12. des Abrechnungsjahres, also deinem Abrechnungszeitraumes für die NK, beinhaltet.


    Dann gibst du die Wasserkosten unter 4150 und Schmutzwasser 4160 so wie angegeben ein und nimmst dafür das Datum, was ja voreingestellt ist, deines ABZ.

    Beim Strom gehe ich davon aus, dass das der Allgemeinstrom ist, der die Beleuchtungskosten beinhaltet. Ist das so korrekt?. Wenn ja, dann buchst du diese Kosten in 4080 und die Verteilkung geht über Wohnfläche.


    Oder hast du eine WEG, denn dann würde anders gebucht.

  • Es geht um zwei getrennte Einheiten. Eine davon ist eine WEG. Was wäre dann da anders?

    Moin! Bei einer WEG gilt zwingend das Abflussprinzip, sprich die Kosten gehören buchungstechnisch in das Jahr, in dem sie angefallen sind. Einzige Ausnahme ist bei den Heizkosten.

  • Es geht um zwei getrennte Einheiten. Eine davon ist eine WEG. Was wäre dann da anders?

    Moin! Bei einer WEG gilt zwingend das Abflussprinzip, sprich die Kosten gehören buchungstechnisch in das Jahr, in dem sie angefallen sind. Einzige Ausnahme ist bei den Heizkosten.

    Theorie. In der Praxis wird das abgegrenzt über das W-Datum. Kaltwasser gehört sehr oft zu den Heizkosten, besonders wenn die Abrechnung ein Wärmedienstleister macht. Damit bucht man die KW+Abwassergebühren-Schlussrechnung ins Abrechnungsjahr. Für jeden Eigentümer logisch und verständlich.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P