bEPP gem. § 15 Einkommensteuergesetz (Gewerbebetrieb)

  • Hallo Community,

    auf Grund des Gewerbebetriebes der Ehefrau (Betrieb einer PV-Anlage) steht uns die bEPP gem. § 15 Einkommensteuergesetz (Gewerbebetrieb) zu, unabhängig von der rEPP für Rentner, so sehen wir das jedenfalls. Was wir bisher im Netz so dazu gefunden haben, bestärkt eigentlich uns in unserer Meinung.

    Da wir im Jahr 2022 keiner Steuervorauszahlungen geleistet haben, konnte demzufolge keine Verrechnung erfolgen.

    Bei der Eingabe der entsprechenden Daten in WISO Steuer 2023 stellte sich heraus, dass wir mindestens 1 Euro in der Anlage G unter dem Punkt: „Laufende steuerpflichtige Einkünfte“ eintragen müssen, damit die bEPP vom Programm berücksichtigt wird.

    Gleichzeitig sind aber Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen, unsere hat 5 kWp, seit/in 2022 steuerfrei.

    Ein Anruf bei der T-ZIA bezüglich einer Lösung für dieses Problem erbrachte nur den Hinweis, diesen Wert von 1 Euro einzutragen und ein kommentierendes Schreiben, dieses hier, zu verfassen und zu übermitteln.

    Jetzt ist der Steuerbescheid da und das FA hat die 1 Euro in Anlage G gestrichen und damit gibt es natürlich auch keine bEPP, so wie WISO Steuer das ja auch berechnet.


    Haben wir da einen Denkfehler oder liegt das FA da falsch?


    Schon mal Danke für helfende Kommentare

    • Offizieller Beitrag

    Ein Anruf bei der T-ZIA bezüglich einer Lösung für dieses Problem ...

    Wer oder was soll das sein? Was haben diese mit steuerlicher Beratung zu tun?


    ..... erbrachte nur den Hinweis, diesen Wert von 1 Euro einzutragen und ein kommentierendes Schreiben, dieses hier, zu verfassen und zu übermitteln.

    Es gibt im Steuerrecht keine fiktiven Einkünfte.


    Gleichzeitig sind aber Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen, unsere hat 5 kWp, seit/in 2022 steuerfrei.

    Weshalb keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb mehr existieren und somit auch kein Anspruch auf eine EPP aus diesem Grund existiert.


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  • Die Abkürzung ist die telefonische Zen­tra­le In­for­mations- und An­nahme­stelle (ZIA).

    Warum jetzt im Steuerbescheid 2022 die bEPP wegfallen soll, verstehe ich nicht.

    Dann sind ja alle die, die keine Vorauszahlungen in 2022 geleistet haben, gekniffen, die anderen konnten ja ihre Vorauszahlung in 2022 reduzieren.

    Müssen die jetzt die 300 Euro zurückzahlen?

    • Offizieller Beitrag

    Warum jetzt im Steuerbescheid 2022 die bEPP wegfallen soll, verstehe ich nicht.

    Weshalb keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb mehr existieren und somit auch kein Anspruch auf eine EPP aus diesem Grund existiert.

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