Buchen von Rücklastschriften - Rechnung?

  • Hallo,


    hat zwar nicht direkt was mit der Software zu tun, aber trotzdem hier meine Frage:


    Wie gehe ich mit Rücklastschriften um? Es kam jetzt leider schon 2x vor, dass wegen eines Fehlers eine Lastschrift (Abbuchung von meinem Konto, also eine zu zahlende Rechnung) zurückgebucht wurde. Klar, ich buche den Betrag zweimal aufs gleiche Konto, mal als Abgang, mal als Zugang. Meine Frage ist, brauche ich dafür eine Rechnung?


    Also im umgekehrten Fall, eine Lastschrift beim Kunden geht schief bräuchte ich ja eigentlich eine Stornorechnung/Gutschrift für die RÜcklastschrift. Aber wie ist es, wenn etwas vom Lieferant zurückgebucht wird. Reicht es dann, das ganze wie beschrieben zu buchen und eben als Beleg die ursprüngliche Rechnung anzuhängen? Ist ja ersichtlich, dass es eine Rücklastschrift der vorher abgebuchten Rechnung ist.


    Vielleicht weiß das auch noch jemand: Danach sollte der Betrag zzgl. 5 EUR Gebühr überwiesen werden. Dazu kam aber nur eine E-Mail, keine komplette Rechnung. Reicht es das dann zu bezahlen und mit der urpsrünglichen Rechnung zu buchen und neben der Rechnung noch die Mail anzuhängen und die Gebühren zu verbuchen?


    Vielen Dank!

  • Wie gehe ich mit Rücklastschriften um? Es kam jetzt leider schon 2x vor, dass wegen eines Fehlers eine Lastschrift (Abbuchung von meinem Konto, also eine zu zahlende Rechnung) zurückgebucht wurde. Klar, ich buche den Betrag zweimal aufs gleiche Konto, mal als Abgang, mal als Zugang. Meine Frage ist, brauche ich dafür eine Rechnung?

    nein.


    Aber wie ist es, wenn etwas vom Lieferant zurückgebucht wird. Reicht es dann, das ganze wie beschrieben zu buchen und eben als Beleg die ursprüngliche Rechnung anzuhängen? Ist ja ersichtlich, dass es eine Rücklastschrift der vorher abgebuchten Rechnung ist.

    Ja

    Vielleicht weiß das auch noch jemand: Danach sollte der Betrag zzgl. 5 EUR Gebühr überwiesen werden. Dazu kam aber nur eine E-Mail, keine komplette Rechnung. Reicht es das dann zu bezahlen und mit der urpsrünglichen Rechnung zu buchen und neben der Rechnung noch die Mail anzuhängen und die Gebühren zu verbuchen?

    Ja