Hallo,
Nach Beendigung unserer GmbH möchten wir die gemachten Verluste steuerlich geltend machen, siehe unten. Wo kann man das in WISO eintragen?
Von unserer Kanzlei, die die Löschung durchgeführt hat, haben wir folgende Info:
- Grundsätzlich können Gesellschafter einer Gesellschaft nach ihrer Löschung Verluste, die die Gesellschaft erwirtschaftet hat, in ihrer privaten Steuererklärung steuermindernd geltend machen (als sogenannte nachträgliche Anschaffungskosten). Sollten diese Verluste noch nicht z.B. in einer dem FA vorliegenden Bilanz erfasst sein, kann es nach erfolgter Löschung schwierig sein, diese Verluste dann privat bei den Gesellschaftern zu berücksichtigen. Gleiches gilt, wenn die Einlagen, die der Gesellschafter gemacht hat, z.B. im Rahmen einer Schätzung als schon vor der Löschung an den Gesellschafter ausgeschüttet angenommen werden.
Über den Zeitpunkt der Geltendmachung: (Link zu Fremdanbieter durch Moderator gelöscht)
Auch gut zu wissen: (Link zu Fremdanbieter durch Moderator gelöscht)
Danke.