Guten Tag,
hier mal eine Kopfnuss, die ich trotz intensiver Recherge nicht geknackt bekommen
Eine Immobilie im Bestand wurde an 2 Parteien (Bruder und Schwester, je 1/2) vererbt. Diese war zu dem Zeitpunkt bereits fremd vermietet und war es auch bis zu letzt (Bruder und SChwester formen eine vermietende EG mit eigener Steuernummer). Nach Kündigung der Mieter (unterjährig) zog der Bruder in das Haus ein und schloss einen Mietvertrag mit der Schwester über die Nutzung ihres Anteils der Immobilie (besagte 1/2).
Nun zu den steuern:
In vorrausgegangen Jahren wurden Mieteinnahmnen (V+V) über eine Gesonderte und Einheitliche Feststellung (gueF) erklärt und die zugeschriebenen Anteile jeweils in den Einkommenstsuererklärungen von Bruder und Schwester erklärt. So einfach so simpel.
Wie ist das nun aber nach dem Belegungswechsel zu handhaben?
Meiner Meinung nach ist die Fremvermietung und deren Einkünfte bis zum Datum des unterjährigen Belegungswechsel noch, wie bisher, über die gueF zu erkklären. Danach aber, da das Mietsverhältnis nun nur zwischen Bruder und Schwester besteht, sind Mieteinkünfte auf Seiten der Schwester einzig bei dieser über die Anlage V in deren Einkommenssteuererklärung anzuzeigen und zu verrechnen [Werbungskosten-abzugsfähigkeit im rahmen des vermieteten Anteils und Vermietung an Angehörige sind zu beachten]; das Objekt fällt also mit dem Belegungswechsel aus dem Bereich der EG gänzlich heraus.
Sehe ich das Falsch?
Danke für jegliche Unterstützung.