Abgasmessung in Heizkostenabrechnung inkl. Material und Arbeitslohn wurde von Mieter reklamiert

  • Hallo zusammen, ich habe eine Rechnung vom Heizungsbauer über Abgasmessung und Austausch von 4 Kleinteilen mit Arbeitslohn in die Heizkostenabrechnung gepackt. Höhe der Rechnung 173 Euro. Er hat diese bemängelt weil Reparatur und Instandhaltungsarbeiten seines Wissens nach nicht umlagerfähig sind. Macht für mich keinen Sinn. Hat jemand Erfahrung und kann mir sagen, wie ich argumentieren kann?

    Vielen Dank schonmal

    Andrea

  • Abgasmessung und Austausch von 4 Kleinteilen mit Arbeitslohn

    Warum hat der Heizungsbauer eine Abgasmessung gemacht, die normalerweise vom Schornsteinfeger zu erfolgen hat. Außer, udn das macht auch mein Heizungsbauer, dass er eine Wartung durchgeführt hat und dabei auch ganz normal eine Abgasmessung macht um zu sehen, dass die Anlage in Ordnung ist. Diese Abgasmessung ist bei mir mit im Paket Heizungswartung enthalten, wird also nicht separat aufgeführt und/oder berechnet.


    Bei der Heizungswartung können schon mal Kleinteile anfallen, je nach Heizungsart Düse oder Dichtungen, Filter bei Heizöl. Und genau diese Teile unterliegen dem Verschleiß und werden selbstverständlich in die Heizkosten mit eingerechnet.


    Sollten jetzt Teile erneuert werden, die einen Erhaltungsaufwand bedeutet, diese dürfen nicht umgelegt werden.


    Also welche 4 Kleinteile hat er erneuert?

  • Die Reparatur und die Instandhaltungskosten

    Welche Reparatur- und Instandsetzungskosten hast du denn aus der Frage gesehen?


    Ich hatte es doch erwähnt, dass je nach Heizungsart (die kennen wir bis jetzt nicht) müssen doch Teile erneuert werden, damit die Heizung funktionsmäßig ok ist. Das sind Kosten die umgelegt werden.


    Natürlich z.B. kein Druckausgleichbehälter, um nur einen zu nennen.


    Also lass doch erst einmal die Fragestellerin uns sagen, was gemacht wurde, und nicht schon urteilen, dass das nicht umlegbar ist.