Hallo.
Ich habe ein Problem und die Buhl-Mitarbeiter konnten mir nicht helfen. Mir wurde daher geraten, hier nach Hilfe zu fragen.
Ich möchte, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende NICHT berücksichtigt wird. Aber ich kann ihn nicht korrekt deaktivieren.
Weiß jemand Rat?
Hintergrund:
- dauerhaft getrennt lebend. (Dieses Jahr geschieden)
- Ein gemeinsames Kind
- Kind ist bei Elternteil 1 gemeldet.
- Kind lebt abwechselnd bei beiden Elternteilen.
- keine weiteren Personen im Haushalt.
- direkte Nachbarschaft, soziales Umfeld für Kind aus beiden Haushalten leicht zu erreichen und zu pflegen.
- beiden Eltern sind Betreuungskosten entstanden und möchten diese geltend machen.
- Eltern sind sich einig, dass Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Elternteil 1 zuerkannt werden soll.
Wie stellt Elternteil 2 das in der Software korrekt ein?
Die Software erkennt die erfüllten Voraussetzungen und aktiviert ihn daher automatisch, ohne dass man das verhindern kann.
Der Freibetrag (gut 4.000) gehen daher falsch in die Dokumente und Kalkulation.
Probierte Option 1:
Angeben, dass das Kind nicht zum Haushalt gehört hätte.
Nachteil:
- Sachlich nicht korrekt.
- Man könnte und dürfte keine Betreuungskosten angeben. Man würde einige 100,- verschenken.
Probierte Option 2:
Angeben, dass eine weitere volljährige Person mit im Haushalt wäre.
Nachteil:
- sachlich nicht korrekt
- Man müsste falsche Namen angeben
- der Rattenschwanz, wem die haushaltsbezogenen Pauschalen, Nebenkosten usw zustehen.
Hat jemand eine weitere Idee?
Es ist doch heutzutage nicht mehr soooo ungewöhnlich, dass ein Kind in zwei Haushalten lebt.
Danke!