„Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ - automatische Berücksichtigung deaktivieren?

  • Hallo.


    Ich habe ein Problem und die Buhl-Mitarbeiter konnten mir nicht helfen. Mir wurde daher geraten, hier nach Hilfe zu fragen.


    Ich möchte, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende NICHT berücksichtigt wird. Aber ich kann ihn nicht korrekt deaktivieren.


    Weiß jemand Rat?


    Hintergrund:

    - dauerhaft getrennt lebend. (Dieses Jahr geschieden)

    - Ein gemeinsames Kind

    - Kind ist bei Elternteil 1 gemeldet.

    - Kind lebt abwechselnd bei beiden Elternteilen.

    - keine weiteren Personen im Haushalt.

    - direkte Nachbarschaft, soziales Umfeld für Kind aus beiden Haushalten leicht zu erreichen und zu pflegen.

    - beiden Eltern sind Betreuungskosten entstanden und möchten diese geltend machen.

    - Eltern sind sich einig, dass Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Elternteil 1 zuerkannt werden soll.


    Wie stellt Elternteil 2 das in der Software korrekt ein?

    Die Software erkennt die erfüllten Voraussetzungen und aktiviert ihn daher automatisch, ohne dass man das verhindern kann.

    Der Freibetrag (gut 4.000) gehen daher falsch in die Dokumente und Kalkulation.


    Probierte Option 1:

    Angeben, dass das Kind nicht zum Haushalt gehört hätte.

    Nachteil:

    - Sachlich nicht korrekt.

    - Man könnte und dürfte keine Betreuungskosten angeben. Man würde einige 100,- verschenken.


    Probierte Option 2:

    Angeben, dass eine weitere volljährige Person mit im Haushalt wäre.

    Nachteil:

    - sachlich nicht korrekt

    - Man müsste falsche Namen angeben

    - der Rattenschwanz, wem die haushaltsbezogenen Pauschalen, Nebenkosten usw zustehen.


    Hat jemand eine weitere Idee?

    Es ist doch heutzutage nicht mehr soooo ungewöhnlich, dass ein Kind in zwei Haushalten lebt.


    Danke!

  • Sven_I

    Hat den Titel des Themas von „„Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende“ - automatische Berücksichtigung deaktivieren?“ zu „„Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ - automatische Berücksichtigung deaktivieren?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Hat jemand eine weitere Idee?

    Einfach mal diesbezüglich die erweiterte Forumssuche nutzen. Das Thema wurde schon in allen denkbaren Konstellationen beantwortet. Und man sollte es schon mit wahrheitsgemäßen und gesetzeskonformen Antworten probieren, um sich nicht unnötigen Problemen mit der Finanzverwaltung auszusetzen.

  • Grundsätzlich steht der Entlastungsbetrag demjenigen alleinstehenden Elternteil zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach

    § 64 Absatz 2 Satz 1 EStG erfüllt. Übertragbar ist der Entlastungsbetrag nicht. Wer erhält denn das Kindergeld ?

  • Grundsätzlich steht der Entlastungsbetrag demjenigen alleinstehenden Elternteil zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach

    § 64 Absatz 2 Satz 1 EStG erfüllt. Übertragbar ist der Entlastungsbetrag nicht. Wer erhält denn das Kindergeld ?

    Elternteil A erhält das Kindergeld. Dennoch berücksichtigt die Software bei Elternteil B den Entlastungsbetrag

  • Elternteil A erhält das Kindergeld. Dennoch berücksichtigt die Software bei Elternteil B den Entlastungsbetrag

    Das muss ich mal nachstellen, aber heute nicht mehr.

    Danke.


    Vielleicht noch zur Konkretisierung, was ich eingegeben habe.

    - beide Elternteile kindergeldberechtigt (zu 50%).

    - Auszahlung zu 100% an Elternteil A

    - Kind nicht bei Elternteil B gemeldet.

  • Einfach mal diesbezüglich die erweiterte Forumssuche nutzen. […]

    Ich habe über eine Stunde gesucht.

    Ich habe meine Konstellation nicht gefunden.


    Ich freue mich aber über einen Link zur entsprechenden Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    - beide Elternteile kindergeldberechtigt (zu 50%).

    Wie kommst Du darauf?

    Auszahlung zu 100% an Elternteil A

    Kind nicht bei Elternteil B gemeldet.


    Ich freue mich aber über einen Link zur entsprechenden Antwort.

    Einfach mal die, teilweise sogar bebilderten, Beispiele zu diesem üblichen Fall mal anschauen. Auch der Begriff Zahlkind hilft in der Forumssuche.

  • Wie kommst Du darauf?

    Elternteil A erhält 100% ausgezahlt. Dafür zahlt Elternteil B entsprechend weniger Unterhalt. (Seine 50%)

    In der Steuer wird entsprechend die Günstigerprüfung Kindergeld vs Kinderfreibeträge durchgeführt. Das ist meines Wissens nach der übliche Ablauf.



    Einfach mal die, teilweise sogar bebilderten, Beispiele zu diesem üblichen Fall mal anschauen. Auch der Begriff Zahlkind hilft in der Forumssuche.


    Ich habe ich wie gesagt gemacht und nichts gefunden, was mein Problem gelöst hat.

    Nach inzwischen 3 Stunden Forumsuche würde ich mich über konkretere Hinweise freuen, wenn mein Problem so einfach zu lösen ist.


    Ich dachte „Zahlkinder“ währen nur bei mehreren Kindern / Geschwistern relevant.

    • Offizieller Beitrag

    Elternteil A erhält 100% ausgezahlt. Dafür zahlt Elternteil B entsprechend weniger Unterhalt. (Seine 50%) In der Steuer wird entsprechend die Günstigerprüfung Kindergeld vs Kinderfreibeträge durchgeführt. Das ist meines Wissens nach der übliche Ablauf.

    Genau, das ganz normale Zahlkind. Und das ist hier der Fall.


    Einfach mal die, teilweise sogar bebilderten, Beispiele zu diesem üblichen Fall mal anschauen. Auch der Begriff Zahlkind hilft in der Forumssuche.

    Da gibt es diverse Screenshots von uns zum Thema Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

  • Da gibt es diverse Screenshots von uns zum Thema Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

    Ich habe unzählige Themen, Nachrichten, Screenshots durchforstet.

    Wie gesagt, ich habe nichts gefunden, was meiner Konstellation entspricht.

    Wenn da doch was bei ist, was ich übersehen habe, freue mich über einen Link.


    Über den erneuten Hinweis, dass ich "einfach nur suchen muss", bitte ich zu verzichten, da mir das nicht weiter hilft.

  • Nachtrag:


    Mögliche Option 3:


    Wenn ich angebe, dass das Kind (auch) bei Elternteil 2 gemeldet gewesen wäre, könnte ich alles korrekt einstellen.

    Aber auch das entspricht nicht den wahren Gegebenheiten.

  • Aber auch das entspricht nicht den wahren Gegebenheiten.

    Und was sagt einem das bei wahrheitsgemäß zu tätigenden Angaben? Und immer bedenken, dass Dein FA Zugriff auf Meldedaten hat.

  • Und was sagt einem das bei wahrheitsgemäß zu tätigenden Angaben? Und immer bedenken, dass Dein FA Zugriff auf Meldedaten hat.

    Das sagt mir das ich immer noch keine Lösung gefunden habe.


    Und dass mir deine vierte Antwort auch nicht geholfen hat.

    Sorry, aber was soll das?

  • Wenn das Kind abwechselnd in beiden Haushalten lebt, warum meldet ihr dann keinen Nebenwohnsitz an ?

    Noch habe ich die Notwendigkeit nicht gesehen.

    Und rückwirkend hilft mir das auch nicht.


    Und es würde zu zig Diskussionen zwischen den Elternteilen sorgen. Das ist bei Trennungen nicht immer rational.

  • Wenn ich angebe, dass das Kind (auch) bei Elternteil 2 gemeldet gewesen wäre, könnte ich alles korrekt einstellen.

    Aber auch das entspricht nicht den wahren Gegebenheiten.

    Ich muss korrigieren.

    Ich könnte den Entlastungsbetrag deaktivieren, wenn das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Eltern leben würde. Auch das ist nicht gegeben. Daher ist der Entlastungsbetrag fälschlicherweise wieder aktiviert.