Hallo,
wir sind gerade dabei, unsere Steuererklärung anzufertigen und haben eine Frage zur Abschreibung unserer vermieteten Eigentumswohnung.
Es geht um die Aufteilung des Gebäudes in Grund und Boden bzw. Gebäude. Wir wählen die programmuntertützte Aufteilung.
Die Grundstücksgröße ermitteln wir über die Miteigentumsanteile und die von unserem Wohnungsverwalter angegebene Grundstücksgröße.
Die Wohnfläche der Wohnung ermitteln wir aus Angaben der Abrechungsfirma für die Betriebskosten. Dies scheint eine "offizielle" Wohnfläche zu sein. Auf Anfragen zur Wohnfläche erhalten die vom Wohnungsverwalter keine Angaben, da er dafür angeblich nicht zuständig sei.
Nun zu Problem: Es soll der "Verkehrswert Grundstück je m^2" angeben werden. Für diesen Wert kann man laut Programm den "Bodenrichtwert" annehmen. Diesen Wert ermitteln über Boris ermitteln. Ist das korrekt? Sind Verkehrswert und Bodenrichtwert ein und dasselbe?
Wo ermittelt man aber den "Verkehrswert Wohn- und Nutzfläche"? Ist hier auch der Bodenrichtwert anzunehmen?
Vielen Dank