Moin Moin wertes Forum,
eine Firma hat mir versehentlich nur den Nettorechnungsbetrag überwiesen, die fehlende USt jedoch mit einer zweiten Rechnung beglichen. Diese Rechnung habe ich als freie Buchung gesplittet, den einen Rechnungsbetrag auf 8315 und die nachgezahlte USt. direkt auf 1776.
Mein Problem ist die erste Nettozahlung in der UStVA, dafür habe ich die Steuerautomatik in dem separaten EÜR-Modul des Steuer-Sparbuchs 2023 von Konto 8315 auf "als Vorschlag" eingestellt, so konnte ich die Zahlung als Nettozahlung auf Konto 8315 buchen. Importiere ich jetzt die Buchungen in die USt.-VA taucht der Nettobetrag unter "Andere Steuersätze" auf und ich könnte die 19% USt. manuell eintragen. Ist das ein legitimer Weg oder gibt es einen bessseren Weg?
Es stört mich der Hinweis unter "Andere Steuersätze": Hier tragen Sie bitte Lieferungen und sonstige Leistungen zu anderen Steuersätze ein, die es in meinem Fall aber nicht ist - und zum anderen, alles was manuell eingetragen wird befürchte ich und ggf. auch das Steuer-Sparbuch bei der Jahres USt-Meldung zu vergessen.
Für sachdienliche Hinweise oder/und Ratschläge bedanke ich mich im Voraus.