Energiepreispauschale (automatisch berechnet) deaktivieren

  • Hallo zusammen,


    ich habe als Arbeitsloser keine Energiepreispauschale erhalten.

    Das Programm berücksichtigt diese für mich aber immer (auch in der Berechnung) automatisch.


    Kann ich sie zum prüfen meines Steuerbescheids iwie herausnehmen?


    Danke

    Gruß

  • ich habe als Arbeitsloser keine Energiepreispauschale erhalten.

    Wie ist denn überhaupt der genaue Sachverhalt für den gesamten Veranlagungszeitraum? Denn ggf. steht sie Dir ja zu.


    Das Programm berücksichtigt diese für mich aber immer (auch in der Berechnung) automatisch.

    Was berücksichtigt das Programm wie und was berechnet es? Bereinigte Screenshots wären dienlich.


    Ansonsten: FAQ des BMF „Energiepreispauschale (EPP)“ (laufend aktualisiert)

  • Guten Morgen,

    anbei die Shots.


    1x gesamtes Jahr arbeitslos & 1 Person Versorgungsempfänger.


    Wir haben beide keine Pauschale erhalten.(über das Jahr)

    Wenn ich es richtig sehe berechnet das Programm sie aber ein, das Finanzamt aber nicht.

    Um jetzt meine Bescheide zu prüfen die vom Amt gekommen sind, würde ich gerne dem Programm sagen es soll die Pauschale aus der Berechnung nehmen.


    Das Amt hat anstatt den 300€ nichts erstattet & anstatt den 38xx€ nur 36xx€

  • 1x gesamtes Jahr arbeitslos

    Dann rechnet das Programm, bei zutreffenden Eingaben, auch keine Energiepreispauschale.


    1 Person Versorgungsempfänger.


    Wir haben beide keine Pauschale erhalten.(über das Jahr)

    Der Versorgungsempfänger hat sie mit Sicherheit erhalten. Diese ist im Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung enthalten.


    Wenn ich es richtig sehe berechnet das Programm sie aber ein, das Finanzamt aber nicht.

    Um jetzt meine Bescheide zu prüfen die vom Amt gekommen sind, würde ich gerne dem Programm sagen es soll die Pauschale aus der Berechnung nehmen.


    Das Amt hat anstatt den 300€ nichts erstattet & anstatt den 38xx€ nur 36xx€

    Dann hast Du dem Programm an irgendeiner Stelle einen Eintrag gegeben, nach dem die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Energiepreispauschale zutreffen. Da muss also noch etwas neben der Arbeitslosigkeit angegeben sein. Im Übrigen würde bei der Fallgestaltung

    1x gesamtes Jahr arbeitslos & 1 Person Versorgungsempfänger

    als jeweils eigene "Einkünfte" der Ehegatten eine Einzelveranlagung von Ehegatten ja gar keinen Sinn machen. Es müssen noch andere Angaben vorhanden sein.

  • -Versorgungsempfänger hat sie nicht erhalten, Lohnsteuerbescheinigung geprüft.


    -Einzelveranlagung gewählt, da vom Programm als günstigste (mit höchster Erstattung) vorgeschlagen


    Ich prüfe nochmals alle Angaben die eingegeben wurden, neben Arbeitslosengeld wurden nur noch BU Renten Beiträge bezogen.

  • -Versorgungsempfänger hat sie nicht erhalten, Lohnsteuerbescheinigung geprüft.

    Die steht nicht extra auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, sondern ist im Bruttoarbeitslohn enthalten.


    Einzelveranlagung gewählt, da vom Programm als günstigste (mit höchster Erstattung) vorgeschlagen

    Dann sind aber, wie schon gesagt, noch andere Tatbestände vorhanden, die man nennen sollte.


    Ich prüfe nochmals alle Angaben die eingegeben wurden, neben Arbeitslosengeld wurden nur noch BU Renten Beiträge bezogen.

    Da hast Du doch den Grund für die EPP.

  • Das Programm zieht sie vielleicht dadurch, ich habe sie aber nicht erhalten ...

    Dann solltest Du Deinen Begriff BU-Rente mal erläutern und Deine diesbezüglichen Eintragungen prüfen. Und nicht private BU-Rente verwechseln mit gesetzlicher EU-Rente. Bestenfalls mit dem Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) und ggf. in einer neuen Datei.


    Jedes Detail erbetteln ist für einen potentiellen Hilfesteller nicht sehr motivierend. ;)

  • Jedes Detail erbetteln ist für einen potentiellen Hilfesteller

    Stimme ich zu

    Dann frage ich mich, warum Du den potentiellen Helfern noch immer die entscheidenden Infos vorenthältst und auch keine entsprechenden bereinigten Screenshots anhängst. ?(

  • Gelöst :

    Wegen der Eingabe von Werbungskosten zieht das Programm die Energiepreispauschale.

    Dann sollte man aber auch in der Steuerberechnung sehen, wofür die "gewährt" wurde. Es sollte sich dann aus den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit nebst detaillierter Erläuterungen ergeben. Und damit hat man diesen Eingabefehler eingegrenzt.

  • Welchen Eingabefehler ? Ein Bezieher von Arbeitslosengeld kann durchaus Werbungskosten haben, z. B. für Bewerbungen. Ein Anspruch auf die EPP

    besteht aber nur, wenn 2022 an mindestens einem Tag ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis bestanden hat.

  • Welchen Eingabefehler ? Ein Bezieher von Arbeitslosengeld kann durchaus Werbungskosten haben, z. B. für Bewerbungen.

    Weil von Beginn an nach allen Eintragungen gefragt wurde und es vor diesem letzten Post nie erwähnt wurde. Kann natürlich auch anders sein. Aber ist ja jetzt geklärt.